Lottohelden seriös? Warum Ermittlungen wegen Glücksspiel drohen können

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Die Teilnahme an Glücksspielen über Portale wie Lottoland oder Lottohelden, die keine deutsche Lizenz besitzen, kann in Deutschland illegal sein und zu Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel führen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, jedoch kann bei fehlendem Bewusstsein über die Illegalität auf einen Verbotsirrtum verwiesen werden, um Strafbarkeit auszuschließen. Wichtig ist, keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung zu machen, und frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Betroffene sollten Beweise sichern und sich professionell verteidigen lassen. Glücksspielangebote sind in Deutschland nur erlaubt, wenn sie auf der offiziellen Whitelist stehen.

Viele Menschen entdecken über Werbung Portale wie Lottoland oder Lottohelden – ein Klick, eine Einzahlung und schon ist man dabei. Umso größer der Schock, wenn später ein Ermittlungsverfahren wegen § 285 StGB (Beteiligung am illegalen Glücksspiel) eingeleitet wird. Wie kann das sein? Und was können Betroffene jetzt tun?

Glücksspiel in Deutschland: Nur mit offizieller Lizenz erlaubt

In Deutschland ist die Teilnahme an öffentlichem Glücksspiel nur erlaubt, wenn der Anbieter eine gültige Lizenz besitzt. Diese Lizenzen werden auf der sogenannten Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht.

Lottohelden und Lottoland verfügen häufig nicht über eine deutsche Lizenz. Auch wenn auf den ersten Blick alles seriös wirkt, sind diese Angebote in Deutschland nicht immer legal. Wer dort spielt, kann sich – ohne es zu wissen – strafbar machen.

Ermittlungen wegen § 285 StGB – Wie kann das sein?

Ermittlungsverfahren werden oft nach Überweisungen oder Zahlungen an bekannte Anbieter wie Lottohelden.de oder Lottoland.com eingeleitet. Banken, Zahlungsdienstleister oder Ermittlungsbehörden stoßen auf verdächtige Transaktionen und informieren die Polizei.

Das bedeutet: Auch wenn Sie selbst nichts Böses im Sinn hatten, geraten Sie schnell ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

„Ich wusste doch nichts!“ – Schützt Unwissenheit vor Strafe?

Grundsätzlich gilt im Strafrecht der Satz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Aber: Es gibt Ausnahmen! Wer tatsächlich keine Kenntnis davon hatte, dass das Glücksspielangebot illegal war, kann sich auf einen sogenannten Verbotsirrtum (§ 17 StGB) berufen.
Dieser kann – bei richtiger anwaltlicher Argumentation – eine Strafbarkeit ausschließen.

Wichtig ist, frühzeitig aktiv zu werden und sich nicht vorschnell zu äußern.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  • Keine Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne anwaltliche Beratung.

  • Post und Fristen ernst nehmen!

  • Anwaltliche Ersteinschätzung einholen, um Verteidigungsmöglichkeiten zu prüfen.

  • Beweise sichern (z.B. Zahlungsbelege, Screenshots der Anbieter-Webseite).

Je früher ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird, desto besser können mögliche Verteidigungsansätze genutzt werden.

Fazit: Ruhig bleiben und professionell verteidigen lassen

Wenn Sie Post wegen einer angeblichen Beteiligung am illegalen Glücksspiel erhalten haben, heißt es: Ruhe bewahren. Nicht jede Ermittlung führt zu einer Verurteilung. Mit der richtigen Verteidigung können viele Verfahren eingestellt oder günstig abgeschlossen werden.


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FAQ zu Lottohelden und Lottoland

Ist Lottohelden seriös?
Lottohelden.de wirkt auf den ersten Blick seriös. Rechtlich problematisch ist jedoch, dass Lottohelden in Deutschland keine vollständige Lizenz besitzt. Die Teilnahme kann daher als illegales Glücksspiel bewertet werden.

Ist Lottohelden legal?
Nur Glücksspielangebote auf der offiziellen Whitelist sind in Deutschland erlaubt. Lottohelden.de ist nicht auf der deutschen Whitelist gelistet und damit rechtlich unsicher.

Ist Lottoland legal?
Auch Lottoland.com verfügt nicht über eine deutsche Lizenz. In Deutschland gilt die Teilnahme als Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel.

Was ist die Whitelist?
Die Whitelist listet alle in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter. Nur wer dort geführt wird, darf legal Glücksspiele anbieten oder vermitteln.

Foto(s): Tietze Enders & Partner mbB

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