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Mahnbescheid von Waldorf Frommer wegen Filesharing aus 2013 - Hilfe und Tipps vom Anwalt

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Der erste Monat des neuen Jahres 2016 ist fast Vergangenheit und es bleibt bereits jetzt festzustellen, dass Waldorf Frommer weiterhin fleißig Abmahnungen wegen Filesharing ausspricht und eben auch Altfälle aus dem Jahr 2013 weiterverfolgt. In Fällen, in denen der 2013 von Waldorf Frommer Abgemahnte bislang keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hatte, beantragte die Kanzlei Waldorf Frommer im Januar 2016 nun diverse Mahnbescheide.

In den hier vorliegenden Fällen hat die Kanzlei Waldorf Frommer die Mahnbescheide jeweils im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH beantragt. Gegenstand der Abmahnung waren teils die widerrechtliche Verbreitung von

  • Fever (Album) von Bullets for my Valentine
  • „Für Dich immer noch Fanta Sie“, Die Fantastischen Vier

Waldorf Frommer verfolgt mit den Mahnbescheiden die bereits 2013 geltend gemachten und von den jeweilig Abgemahnten nicht erfüllten Zahlungsansprüche. Dies sind in der Regel EUR 956,00 oder EUR 1.106,00 zzgl. der im Mahnverfahren entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Was tun bei Erhalt eines Mahnbescheids?

Sofern Sie ebenfalls betroffen sind und Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wurde, empfehlen wir dringend, sich anwaltlich beraten zu lassen, die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und dann ggf. Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben zu lassen.

Durch diese Vorgehensweise konnten wir bereits für diverse Mandanten erreichen, dass Waldorf Frommer das Klageverfahren, welches sich an das Mahnverfahren anschließt, nicht weitergeführt hat.

Sollten Sie auf eigene Faust bereits Widerspruch gegen einen Mahnbescheid erhoben haben und nun bereits die Anspruchsbegründung (34 Seiten plus Anlagen) durch das Streitgericht erhalten haben, bleibt Ihnen zunächst eine Frist von 2 Wochen, um den Gericht mitzuteilen, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Binnen einer weiteren Frist werden Sie zur Erwiderung gegen die Klage aufgefordert. Auch in diesem Fall sollten Sie sich in die Hände eines Spezialisten für Urheberrecht begeben, da die Verteidigung im Prozess einen Überblick über die spezielle Materie des Gesetzes und die Kenntnis der jüngsten Rechtsprechung voraussetzt.

Wir empfehlen generell, sich von einem im Urheberrecht kundigen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, sobald Sie sich mit dem Vorwurf des Filesharings konfrontiert sehen.

Dies gilt insbesondere für die Zeit unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung. Hier ist es besonders wichtig, sich über die Sach- und Rechtslage zu informieren und sich entsprechend beraten und vertreten zu lassen. Auch nach Erhalt eines Mahnbescheids kann die Einleitung eines streitigen Klageverfahrens noch verhindert werden. Daher sollten Sie sich auch in diesem Verfahrensstadium anwaltlich vertreten lassen. Wenn Sie bereits im Klageverfahren sind und sich gegen die Klage verteidigen wollen, ist es erst Recht ratsam, anwaltliches Fachwissen ins Boot zu holen, da das Urheberrecht und insbesondere die nicht einheitliche Rechtsprechung sehr komplex sind und je nach Sachlage eine Verurteilung droht, obschon Sie nach den Grundsätzen des BGH überhaupt nicht haften.

Lassen Sie sich also – in welchem Verfahrensstadium auch immer – von uns über Ihre Möglichkeiten aufklären.

Gerne beraten wir Sie kostenlos in einem unverbindlichen Erstgespräch. Weiter bieten wir:

- bundesweit tätig bei Abmahnungen, Mahnbescheiden, Klagen
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