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Mahnbescheid Warner Bros Entertainment Inc. (FROMMER LEGAL)

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Jahr neigt sich dem Ende…es wird wieder Zeit für die alljährlichen Mahnbescheide.

Lesen Sie hierzu auch gerne:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mahnbescheid-frommer-legal-vormals-waldorf-frommer-rechtsanwaelte-fuer-leonine-licensing-ag-189626.html 

Aktuell vertrete ich einen Mandanten, der einen Mahnbescheid des AG Wedding, beantragt durch die Kanzlei Frommer LEGAL aus München für die Warner Bros. Entertainment Inc. erhalten hat. 

Forderung:

  • Rechtsverfolgungskosten 107,50 EUR
  • Lizenzschadensersatz 1.000,00 EUR

Hinweis:

Widerspruchsfrist für Mahnbescheide läuft schon nach 2 Wochen aus. Halten Sie die Frist genaustens ein. Sonst droht ein Vollstreckungsbescheid!

Haben Sie auch auf die Abmahnung nicht reagiert und nun einen Mahnbescheid erhalten?

In einigen Fällen aus der Vergangenheit hat sich jedoch auch gezeigt, dass den Rechteinhabern bei der Ermittlung der Anschlussinhaber Fehler unterlaufen können. Die Rechtsprechung zeigt, dass eine Vielzahl von Fallkonstellation geeignet sind, die Haftung des Anschlussinhabers zu entkräften.

Gerne schätze ich Ihren Fall kostenlos ein und entwickele mit Ihnen zusammen die beste Verteidigungsstrategie.

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Keine Panik! In vielen Fällen lassen sich die Kosten erhbelich reduzieren oder komplett zurückweisen.

Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E-Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.


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