Mahnung der Debtend Services wg Gewinnspiel „Winners 49 & TOP 400 & Millionenrente“

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Die Firma Debtend Services mahnt Forderungen für die  - angebliche - Teilnahme an einem Gewinnspiel.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Zum Hintergrund

Uns liegt eine Mahnung der Debtend Services zur Prüfung vor. Darin heißt es gleich Eingangs in Fettdruck:

Letzte außergerichtliche Mahnung vor gerichtlichen Schritten ! !“

Es soll sich um eine offene Forderung der Firma „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente – Spielgemeinschaft“ handeln.

Weiter heißt es auszugsweise:

Sofern wir nicht sofort nach Erhalt dieses Schreibens die Zahlung auf unser Konto feststellen können, werden wir unserer Mandanten empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.“

Vermeintlich entgegenkommend, wird Betroffenen ein „Vergleichsangebot“ unterbreitet. Man sollte 209,04 Euro als einmalige Pauschalleistung zahlen, womit sämtliche Kosten abgegolten sein sollen. Andenfalls werde die Gesamtforderung 717,79 Euro betragen. 

Das Angebot kann man per Fax oder Email annehmen. 

Weiter heißt es:

„Bitte nehmen Sie die Zahlung umgehend vor, um das gerichtliche Mahnverfahren einzustellen.“

 

Unser Rat an Betroffene

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Zahlen Sie keinesfalls vorschnell. 

Hier sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht. Dies müsste die Firma zunächst darlegen und beweisen. Betroffene berichten uns, dass Sie an keinem derartigen Gewinnspiel teilgenommen hätten. 

Das Bestehen der Forderung und die Seriosität der Mahnung ist hier mehr als fraglich.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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