Markenrecht: Abmahnung durch Kanzlei Bear & Wolf für die Fa. Monster Energy Company

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Bear & Wolf aus Frankfurt a.M. vor, mit welcher eine Verletzung der Marken „Monster Energy“ und unterschiedlicher Wort-Bildmarken behauptet wird, an welchen die Monster Energy Company aus Corona, Kalifornien Rechte hält.

Das vorliegende Schreiben entspricht dabei weitgehend dem Vorgehen der Rechtsanwälte Bear & Wolf, wie wir es bspw. in der Vergangenheit bei Abmahnungen gegen die Verwendung der Marke „Superdry“ kennengelernt haben.

Zunächst wird die eigene Mandantin samt ihrer (angeblich verletzten) Rechte dargestellt, unter II. der Grund der Beanstandung genannt (vorliegend der Verkauf eines Aufklebers, auf welchem ein Zeichen abgebildet war, dass mit einer Wort-Bild-Marke der Monster Energy Company „nahezu identisch“ sein soll). Unter Ziffer III. werden dann die Verletzungshandlungen rechtlich genauer aufgeschlüsselt und unter Ziffer 3. dann nachfolgend die Forderungen genannt, welche auf Unterlassung (a), Schadenersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 250.000 EUR (b) sowie Rechnungslegung (c) gerichtet sind. Abmahnungen der Kanzlei Bear & Wolf haben wir bereits früher im Rahmen der anwalt.de-Rechtstipps besprochen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten ...

Geben Sie das eingeforderte Unterlassungsversprechen nicht ungeprüft ab. Oft genug ist es vorgekommen, dass urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Abmahnungen unbegründet waren (=unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) oder dem Schreiben ein – teilweise wesentlich – zu weitgehendes Unterlassungsversprechen beigegeben war. Auch lediglich unklare oder mehrdeutige Passagen können bei einem Vertrag – denn es handelt sich um einen Unterlassungsvertrag, der hier geschlossen werden soll – zu weiteren Rechtsstreitigkeiten führen.

Im Falle der vorliegenden Abmahnung halten wir die vorgeschlagene Unterlassungserklärung für zu weitreichend.

Auch angesichts der mind. 30-jährigen strafbewehrten Bindung bei Abgabe eines solchen Versprechens sollte die Abmahnung in jedem Fall zuvor von einem entsprechend fachkundigen und spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Nach Abgabe des Versprechens ist eine Änderung oder Anfechtung kaum bis gar nicht mehr möglich.

Wir vertreten seit Jahren Händler, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Dabei prüfen wir zunächst genau die Richtigkeit der Vorwürfe und geben dabei unsere Einschätzung samt Risikobewertung ab, suchen anhand des Prüfungsergebnisses nach der besten wirtschaftlichen und rechtlichen Lösung für den Mandanten unter Einbeziehung aller Umstände und beraten ihn in Zusammenhang mit möglichen Regressforderungen, die entweder er selbst gegen seinen Lieferanten hat oder denen er selbst seitens seiner Kunden ausgesetzt sein könnte.

Unsere Kanzlei ist auf das Markenrecht spezialisiert. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit seit vielen Jahren und besitzen die erforderlichen vertieften Kenntnisse, um die nicht immer einfachen Sachverhalte richtig einschätzen zu können.

Sie können sich gerne kostenlos und für Sie unverbindlich per E-Mail für eine telefonische Erstberatung an uns wenden. Hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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