Markenrechtliche Abmahnung der J.F. Stanley & Co. OHG wegen Markenrechtsverletzung

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Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit ist uns eine markenrechtliche Abmahnung der J.F. Stanley & Co. OHG vorgelegt worden. Die Abmahnung ist datiert auf den 06.11.2014. Gegenstand der Abmahnung ist die für die J.F. Stanley & Co. OHG eingetragene Marke „AUTO-PYJAMA“.

Die J.F. Stanley & Co. OHG sieht in der Verwendung einer anderen Bezeichnung eine Markenrechtsverletzung ihrer eingetragenen Marke.

Von dem Adressaten der Abmahnung, welcher bei der uns vorliegenden Abmahnung im Ausland seinen Sitz hat, verlangt der Rechteinhaber sowohl Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten.

Der von der Rechtsanwaltskanzlei Preu, Bohlig & Partner angesetzte Gegenstandswert beträgt hierbei 150.000,00 €.

Bei dem Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung raten wir dringlichst dazu an, diese auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Eine Markenrechtsverletzung ist unter anderem immer nur dann gegeben, wenn zwischen der Marke des Rechteinhabers sowie der angegriffenen Marke eine sogenannte Verwechslungsgefahr gegeben ist. Diese setzt eine Gleichartigkeit/Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Kennzeichen sowie Warenklassen voraus.

Die Rechtsprechung, insbesondere zu der Frage, ob zwischen bestimmten Zeichen eine entsprechende Verwechslungsgefahr gegeben ist, ist mannigfaltig. Im Regelfall sollte daher angeraten werden, dass die Angelegenheit von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft wird, da zu dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes auch das Markenrecht zählt.

Sollten Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer professionellen Hilfe zur Verfügung. Wir haben bereits zahlreiche Gewerbetreibende gegen markenrechtliche Abmahnungen beraten sowie verteidigt.

Sollten möglicherweise auch Sie Ihre Markenrechte verletzt sehen, stehen wir Ihnen auch hierzu gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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