Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Ziehut IP i.A.d. Zapf Creation AG („BABY Born“)

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Im Auftrag der Zapf Creation AG aus Rödental spricht die Kanzlei Zierhut IP aus München markenrechtliche Abmahnungen gegenüber Online-Händlern aus. Die Zapf Creation AG sieht sich selbst als das im europäischen Raum führende Unternehmen im Bereich der Herstellung von Spiel- und Funktionspuppen. Zur Zapf Creation AG gehören u. a. die Marken „BABY Born“, „Baby Annabell“ und „SNAPS“. 

Was wird den Abgemahnten vorgeworfen?

Die abgemahnten Online-Händler sollen innerhalb ihrer Auktionen ebenfalls Spiel- bzw. Funktionspuppen angeboten haben. Hierfür sollen sie den Begriff „BABY Born“ verwendet haben. Die Verwendung des Begriffs „BABY Born“ sei jedoch laut der Zierhut IP ausschließlich zulässig, wenn eine entsprechende Autorisierung durch die Markeninhaberin Zapf Creation AG erfolgt sei. Der Begriff „BABY Born“ sei als Marke der Zapf Creation AG beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen. Eine Autorisierung durch die Zapf Creation AG sei hier allerdings nicht erfolgt. Zudem handele es sich laut der Kanzlei bei den angebotenen Produkten nicht um Originalware. Somit wird den Online-Händlern eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.

Was wird gefordert?

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung
  • Verpflichtung zum Schadensersatz
  • Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 3.019,50 € (Streitwert 200.000 €)
  • Was kann ich nach Erhalt einer Abmahnung tun?
  • Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine Zahlungen tätigen!

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  • Liegt tatsächlich ein Markenrechtsverstoß vor?
  • Wenn ja, ergibt sich daraus eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung sowie zum Schadensersatz?
  • Ist der angegebene Streitwert angemessen?
  • Welche Lösungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
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