Markenrechtliche Abmahnung: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

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Wichtige Tipps zum Thema markenrechtliche Abmahnung

Markenrechtliche Abmahnungen sind ein zentrales Werkzeug, wenn Sie feststellen, dass Ihre Marke oder ein ähnliches Zeichen ohne Ihre Genehmigung genutzt wird. Doch wie formuliert man eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung und welche Rechte und Pflichten haben Sie dabei? Entscheidend ist, rasch und rechtssicher zu handeln. In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Schritte und rechtlichen Grundlagen.

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Damit Ihre Abmahnung im Markenrecht nicht ins Leere läuft, sollten Sie zunächst klären, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Eine Markenrechtsverletzung entsteht grundsätzlich, wenn eine eingetragene Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Es gibt verschiedene Formen dieser Verletzung:

  1. Verwendung identischer Marken: Eine identische Marke wird für identische Waren oder Dienstleistungen genutzt.
  2. Ähnlichkeit: Es besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen der geschützten Marke und der verwendeten Marke des Verletzers.
  3. Rufausbeutung: Selbst bei unähnlichen Waren oder Dienstleistungen kann eine bekannte Marke durch unberechtigte Nutzung geschädigt werden.

In solchen Fällen können Sie als Markeninhaber eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen. Ziel dieser Abmahnung ist es, den Markenrechtsverletzer außergerichtlich zur Einstellung seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen, ohne sofort den Gerichtsweg einschlagen zu müssen.

Vermeiden Sie unberechtigte Abmahnungen

Es ist entscheidend, nur berechtigte Abmahnungen zu versenden. Eine unberechtigte Abmahnung kann „nach hinten losgehen“, etwa wenn keine Markenrechtsverletzung vorliegt oder der Abmahnende nicht berechtigt ist, die Marke zu schützen. Auch weitere Fehler, wie eine unzureichende Darlegung des Verstoßes, können dazu führen, dass die Abmahnung unwirksam wird. In manchen Fällen kann die Abmahnung sogar als rechtsmissbräuchlich gewertet werden, etwa wenn sie lediglich dazu dient, Rechtsanwaltskosten durchzusetzen. Im Markenrecht sind Gerichte jedoch zurückhaltender mit der Annahme eines Rechtsmissbrauchs als im Wettbewerbsrecht. Dennoch ist es ratsam, vor dem Ausspruch einer Abmahnung genau zu prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihre Ansprüche in der markenrechtlichen Abmahnung 

Die markenrechtliche Abmahnung dient in erster Linie dazu, eine gerichtliche Auseinandersetzung wie eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage zu vermeiden. Nach § 14 Abs. 5 des Markengesetzes (MarkenG) können Sie bei einer Wiederholungsgefahr einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Zusätzlich können Sie gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG einen Schadensersatzanspruch durchsetzen.

Wesentliche Ansprüche, die Sie als Rechteinhaber geltend machen können, umfassen:

  • Beseitigung der Markenrechtsverletzung
  • Zukünftige Unterlassung der Verletzung
  • Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Ersatz der entstandenen Rechtsverfolgungskosten

Diese Ansprüche beruhen auf dem deutschen Markengesetz oder der Verordnung über die Unionsmarke (GMVO), wenn eine EU-Marke betroffen ist.

Schadensersatz und Kosten im Rahmen einer markenrechtlichen Abmahnung

Der Markeninhaber hat verschiedene Möglichkeiten, den Schadensersatz zu berechnen, wenn eine Markenverletzung vorliegt. Ein gängiger Ansatz ist die Berechnung nach der sogenannten Lizenzanalogie. Dabei wird der Schadensersatz auf Grundlage dessen festgelegt, was der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er die Marke rechtmäßig genutzt hätte.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann der Abmahnende auch die Erstattung seiner Rechtsverfolgungskosten verlangen. 

Wie sieht der typische Ablauf einer Abmahnung im Markenrecht aus?

Eine Abmahnung sollte gut strukturiert und rechtssicher verfasst sein. Zunächst schildern Sie als Abmahnender den konkreten Sachverhalt und erläutern, worin die Verletzung der Marke liegt. Der Abgemahnte wird dann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um zukünftige Verletzungshandlungen zu unterbinden. Häufig wird der Abmahnung bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Der nächste Schritt nach der Abmahnung kann die Forderung nach Auskunft über die Art und den Umfang der Nutzung der Marke sein. Diese Auskunft ist notwendig, um den entstandenen Schaden präzise zu beziffern und gegebenenfalls einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Wie hoch der Schaden ist, hängt immer vom Einzelfall ab – etwa davon, wie lange und in welchem Umfang die Marke unrechtmäßig verwendet wurde.

Dabei kann der Verlauf der Auseinandersetzung unterschiedlich ausfallen. In manchen Fällen zeigt sich der Abgemahnte kooperativ, unterzeichnet die strafbewehrte Unterlassungserklärung gibt die geforderte Auskunft und erstattet die Anwaltskosten . Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Abgemahnte nicht einsichtig ist und sich weigert, den Forderungen nachzukommen. In einem solchen Fall bleibt oft nur der Weg über die Gerichte, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Dynamik dieser Prozesse kann stark variieren. Zwischen einer schnellen außergerichtlichen Einigung und einem langwierigen Gerichtsverfahren ist alles möglich. Daher ist es ratsam, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht hinzuzuziehen, der Sie durch die rechtlichen Schritte begleitet und sicherstellt, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Tipp: Obwohl die Abmahnung grundsätzlich keinen Formzwang hat und mündlich oder elektronisch erfolgen kann, wird aus Beweisgründen meist der schriftliche Weg gewählt.

Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht

Das Versenden einer markenrechtlichen Abmahnung erfordert umfassende rechtliche Expertise, um Risiken zu vermeiden und die Erfolgschancen zu maximieren. Ein spezialisierter Anwalt für Markenrecht kann Sie dabei unterstützen, den Abmahnprozess korrekt und rechtssicher durchzuführen. Er prüft die Sachlage, formuliert die Abmahnung und stellt sicher, dass alle formellen Anforderungen eingehalten werden.

Unser Team von windweiss Rechtsanwälte verfügt über umfassende Erfahrung im Markenrecht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Versendung von Abmahnungen und sorgen dafür, dass Ihre Marke geschützt bleibt.

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