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Piks gegen Masern – Impfung wird Pflicht

  • 2 Minuten Lesezeit
Renate Held anwalt.de-Redaktion
  • Masern zählen zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten.
  • Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden bis Ende Juli 2019 weltweit fast 365.000 Fälle registriert.
  • Ab dem 01. März 2020 gilt eine Impfpflicht gegen Masern bundesweit für Kitas, Schulen und in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften.
  • Bei Verstößen sind Geldstrafen bis zu 2.500 Euro möglich und ungeimpfte Kinder dürfen nicht mehr in Kitas aufgenommen werden – andernfalls kann das Bußgeld auch gegen sie verhängt werden.
  • Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf zur Impfung gegen Masern am 14.11.2019 zugestimmt.
  • Einige Eltern haben bereits Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Für wen gilt die Impfpflicht?

Konkret sieht das Masernschutzgesetz vor, dass sich nicht nur Kinder, sondern auch das Personal in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen nach Inkrafttreten des geplanten Masernschutzgesetzes impfen lassen müssen. Ab 01. März 2020 können Kinder somit nur dann in die Krippe und den Kindergarten aufgenommen werden, wenn Eltern durch den Impfpass eine Impfung oder durch ein ärztliches Attest Immunität nachweisen können. Nichtgeimpftes Personal muss die Arbeit niederlegen bzw. darf schon keine Arbeitsstelle in einer Gemeinschaftseinrichtung antreten.

Kinder und Personal, die bereits in einer Kita, Schule oder einer Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen den Nachweis für die Impfung bis spätestens 31.07.2021 vorlegen. Entsprechende Einrichtungen müssen Personen ohne Impfschutz an die Gesundheitsämter melden. Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, das gegen Eltern, Kindertagesstätten und auch nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen verhängt werden kann.

Die Impfpflicht gilt jedoch nur für Personen, die nach 1970 geboren wurden. Ausgenommen sind außerdem Säuglinge, Schwangere und Personen mit Immundefiziten.

Warum kommt die Masern-Impfpflicht?

Mithilfe der geplanten Impfpflicht sollen Einzelne, vor allem Kinder, wirksam vor Masern geschützt und eine Ausbreitung in der Bevölkerung vermieden werden. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) erhielten im Jahr 2017 lediglich 93 Prozent der Schulanfänger in Deutschland die empfohlenen zwei Impfungen gegen Masern und waren somit wirksam gegen Masern geschützt.

Oftmals wird die zweite Impfung schlichtweg versäumt oder bewusst aus Angst vor Nebenwirkungen unterlassen. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) müssen jedoch mindestens 95 Prozent der Gesamtbevölkerung eines Landes beide Impfungen erhalten haben, damit die Masern erfolgreich eliminiert werden können.

Tipp: Jeder sollte vor einer Reise prüfen, ob er gegen Masern geimpft ist. Falls die geplante Reise in ein Land mit hohem Ansteckungspotenzial geht, sollte man sich spätestens 15 Tage vor Reiseantritt gegen Masern impfen lassen.

Verfassungsbeschwerden gegen Impfpflicht

Nach Auffassung einiger Eltern stellt das Gesetz zur Masern-Impfpflicht eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit sowie ihres Erziehungsrechts dar. Aus diesem Grund haben sie Eilanträge und Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.

(RHE/CBR)

Foto(s): ©Fotolia.com

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