Medizinische Versorgungszentren in der Krise! Warum ist Fachrat erforderlich?

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1. Was ist ein medizinisches Versorgungszentrum?

Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine Einrichtung zur ambulanten medizinischen Versorgung von Patienten. Es können in der MVZ zugelassene Ärzte im Angestelltenverhältnis fachübergreifend arbeiten- auch psychologische Psychotherapeuten.

Ein MVZ kann von jedem nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zugelassenen Leistungserbringer gegründet werden.

Hauptgrund der Gründung sind die Kostenoptimierung (gemeinsame Nutzung von Behandlungs- und Warteräumen, medizinisch-technischen Geräten und Personal, die interdisziplinäre Zusammenarbeit mehrerer Fachrichtungen auf kurzem Wege sowie die Entlastung vor Bürokratie).

Die Rechtsgrundlage bildet § 95 SGB V.

2. Insolvenzgefahr für Medizinische Versorgungszentren

Die wirtschaftliche Lage für etwa jedes dritte medizinische Versorgungszentrum (34 %) ist kritisch. Laut einschlägigen Finanzierern besteht für ausgereichte Darlehn ein erhöhtes Ausfallrisiko und Insolvenzgefahr. Jedes siebte MVZ ist von der Schließung bedroht.

3. Finanzierungslücke

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren im 2. Quartal 2010 1.567 medizinische Versorgungszentren zugelassen. Ferner existieren 2100 Kliniken. Es wird eine Finanzierungslücke von 1 bis 2 Milliarden Euro prognostiziert.

Gründe sind

- steigende Tariflöhne

- höhere Sachkosten 

- höherer Personal- und Sachmittelbedarf.

Eine wesentliche Ursache der Finanzierungslücken sind auch auslaufende Darlehnsverträge und die Fälligkeit von Eigenkapitalhilfeprogrammen u.a. Eine Anschlussfinanzierung wird oft auf Grund schlechter betriebswirtschaftlicher Auswertungen abgelehnt.

4. Betroffene MVZs und Konsequenzen

Betroffen von der Krise sind insbesondere kleine und mittlere MVZs. Große MVZs haben mehr Einsparpotentiale und Sicherheiten und sind daher oft besser gestellt.

Ostdeutsche MVZs mussten nach der Wende umfangreiche Modernisierungen und Investitionen vornehmen. Kapitaldienst und Tilgung dieser Darlehn bereiten heute große Schwierigkeiten. Darüber hinaus ist die Technik jetzt nicht mehr auf dem neuesten Stand und der Austausch der Technik oft unfinanzierbar.

5. Qualität, Wirtschaftlichkeit und Chancen

Qualität der ärztlichen Leistungen und Wirtschaftlichkeit stehen sich nicht entgegen.

Eine höhere Wirtschaftlichkeit kann vielmehr sogar mit einer höheren Qualität der medizinischen Dienstleistung einhergehen. Bei rechtzeitiger Vorsorge und Umstellung besteht die Chance, die Herausforderungen im Gesundheitswesen gut zu bewältigen und rentabel und auf hoher Qualitätsbasis zu arbeiten.

Das Gesundheitswesen ist der Wirtschaftszweig, in dem 10 Prozent des Sozialprodukts erwirtschaftet werden und in dem über vier Millionen Menschen beschäftigt sind. Diese Potentiale müssen nur richtig eingesetzt werden.

6. Marktbereinigung

Einige MZUs werden sich bis 2015 nicht mehr am Markt behaupten können. Es werden MZUs geschlossen werden, die nicht rentabel, überschuldet, nicht investitions- und zukunftsfähig sind.

7. Rechtzeitige Vorsorge

Mittglieder von MZUs sollten in Krisensituationen nicht warten, bis Darlehn gekündigt werden oder z.B. Zwangsvollstreckungen durch die Bank oder das Finanzamt die Fortführung unmöglich machen. Besser ist es, sich rechtzeitig professionell über Krisenbewältigung und Vorsorge zu informieren und beraten zu lassen.

Welcher Mensch würde sich bei einer schweren Krankheit selbst diagnostizieren und behandeln und keinen spezialisierten Arzt aufsuchen und sich von ihm behandeln lassen?

Gleich verhält auch bei wirtschaftlichen und juristischen Spezialthemen und Krisensituationen, es sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen der Berater erforderlich, die genutzt werden sollten, um Schaden abzuwenden und die Chancen optimal zu nutzen.

8. Auszug des Leistungsspektrums von qualifizierten Sanierungsberatern

*Überprüfung und Optimierung der Verträge (Darlehns-. Sicherungs-, Gesellschaftsverträge, Nachfolgeregelung, insolvenzfeste Altersvorsoge, Vorsorgevollmachten, Testament)
* Einrichtung Liquiditätskontrolle
* Überprüfung Insolvenzgrund
* Check der Sanierungsmöglichkeiten
* Optimierung der Sanierungsmöglichkeiten, innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens
* Ermittlung und Durchsetzung von Kosteneinsparungspotentialen (ggf. durch Kooperationspartnern)
* Hilfe bei Umfinanzierung und alternative Finanzierungsformen und Verkauf
* Verhandlungen mit Banken und anderen Gläubigern
* Fördermittelberatung und Hilfe bei der Erlangung (möglich auch durch Kooperationspartner)
* Einrichtung eines Risikomanagements
* Schulung der Geschäftsleitung zur Haftungsvermeidung

Nutzen Sie das Spezialwissen und die Erfahrungen von Fachanwälten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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