Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Retroperitoneales Hämatom nach Koronarangiographie
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Landgericht Frankfurt/Main – vom 18. April 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Retroperitoneales Hämatom nach Koronarangiographie, LG Frankfurt/M., Az. 2 – 18 O 453/09
Chronologie:
Die betagte zwischenzeitlich verstorbene Geschädigte litt an anhaltenden pectanginösen Beschwerden, die eine Koronarangiographie erforderten. Aufgrund der Verabreichung von Gerinnungsmitteln kam es zu massiven Blutungen, einem Nervenkompressionssyndrom und einer Parese des linken Beines.
Verfahren:
Das Landgericht Frankfurt/M. hat den Vorfall mittels eines internistischen Gutachtens überprüfen lassen. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass die fehlerhafte Verzögerung der Diagnostik des Hämatoms eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstößt und einen Fehler darstellt, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 40.000,00 Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind viele Faktoren maßgeblich, so u.a. das Alter des Geschädigten. Liegt dieses bei über achtzig Jahren, werden in der deutschen Rechtsprechung deutlich geringere Beträge ausgeurteilt, als bei jüngeren Geschädigten. Das erklärt den vom Gericht vorgeschlagenen Pauschalbetrag, stellt Dr. D. C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.
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