Mercedes Abgasskandal – schon wieder Rückruf bei der gesamten E-Klasse und beim CLS

  • 3 Minuten Lesezeit

Schon wieder wird Mercedes und die Daimler AG, wie schon im Diesel Abgas Skandal von einem Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) getroffen.

Insgesamt werden 298.000 PKW weltweit und davon 105.000 Fahrzeuge der gesamten E-Klasse (Coupé und Limousine) und des Modells CLS in Deutschland. Der Rückruf betrifft die gesamte bisherige Bauzeit der oben beschriebenen Modellreihen. Somit also der Produktionszeitraum 07/2015 bis 10/2019.

Genauer handelt es sich um die Baureihen 213,238 und 257 mit den Motoren OM 642, OM 654 und OM 656. Die oben genannte Baureihen, die mit dem Motoren OM 642 ausgerüstet sind, sind ebenso von einem Rückruf den Dieselskandal betreffend wegen verbotener Abschaltvorrichtung betroffen.

Beim aktuellen Rückruf geht es um erhöhte Brandgefahr für die E-Klasse und den CLS. Es wird vorgetragen, das leitfähige Verbindungen in einer Stromschiene entstehen können, die i. V. m. salzhaltigem oder verschmutztem Wasser von der Frontscheibe zu Stromflüssen führen können, die unter Umständen das Kunststoffmaterial, durch die entstehende Wärme belastet. Im schlimmsten Fall kann ein Brand entstehen. Deshalb soll eine separate elektrische Leitung parallel zu der betroffenen Stromschiene verlegt werden.

Die Erfahrung aus hunderten von Fällen zeigt, dass betroffene Verbraucher unbedingt die Werkstatt anweisen sollen, ausschließlich diese separate elektrische Leitung einzubauen und nicht parallel ein Softwareupdate durchzuführen.

In vielen Fällen wird und wurde von den jeweiligen Autokonzernen also auch von Audi, VW und Porsche, bei den jeweiligen Service Maßnahmen, ohne Wissen der Verbraucher, ein Softwareupdate aufgespielt, dass angeblich das Abgasverhalten (NoX) der jeweiligen Fahrzeuge verbessern sollte.

Bei ca. 70 % der Fälle zeigen sich nach dem Aufspielen des Softwareupdates ein deutlicher Mehrverbrauch, ein deutlicher Leistungsverlust und ein Verrußen verschiedener Bauteile.

Wenn dies nicht gewünscht wird, sollten betroffene Fahrzeughalter unbedingt hiervon absehen.

Vom Abgas Skandal betroffene Fahrzeughalter sollten sich diesbezüglich unbedingt an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Gerade vor dem Hintergrund des BGH-Beschlusses vom 22.02.2019 ist die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, noch nie so hoch wie jetzt.

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Klamert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten