Mercedes Benz – Was ist im Abgasskandal bei Diesel-PKW zu beachten?

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Seit Sommer 2018 ist auch Mercedes-Benz in den Abgasskandal verwickelt. Der Bundesverkehrsminister ordnete den Rückruf von 238.000 Mercedes-Fahrzeugen in Deutschland an. Betroffen sind die Modelle GLC 220d und C 220d. Außer Transporter Vito sind auch Modelle der C-, E- und S-Klasse sowie die Geländewagen GLC, ML und die G-Klasse von den obligatorischen Rückrufen erfasst.

Die Behörden halten Daimler vor, in den Fahrzeugen von Mercedes-Benz unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung zu verwenden.

Insbesondere beim Modell Vito würde zu wenig Harnstofflösung AdBlue eingespritzt. AdBlue wird verwendet, um die gesundheitsschädlichen Stickoxide abzubauen. Wird allerdings durch die Software verhindert, dass genug AdBlue zur chemischen Reaktion bereitgestellt wird, erfolgt die Abgasreinigung entweder gar nicht bzw. nur unzureichend.

Mercedes versucht, diesen Mangel mit der Nachrüstung durch die sogenannte SCR-Technik zu beheben. Fraglich ist, ob diese Nachrüstsätze nicht auch andere Mängel auslösen können.

Der Verfasser, Rechtsanwalt Steffgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist seit Jahren mit mehreren hundert Fällen des Abgasskandals persönlich befasst. Er kennt die örtliche Rechtsprechung vieler Gerichte in Bayern und Baden-Württemberg persönlich. Das persönliche Gespräch zwischen Anwalt und Mandant sollte keinesfalls durch einmaligen telefonischen Kontakt und Onlineportale mit Kanzleien ersetzt werden, die in einem anderen Teil von Deutschland liegen und keine Betreuung vor Ort durch eigene Anwälte anbieten.


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