Mercedes GLK vom Dieselskandal und Rückruf betroffen

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Der Dieselskandal weitet sich immer weiter aus – auch Mercedes-Fahrzeuge der Reihe GLK betroffen!

Während der 2015 ins Rollen gekommene Dieselskandal zunächst vor allem ein VW-Skandal zu sein schien, erfuhren getäuschte Kunden nach und nach von immer mehr Automobilherstellern, die die vorgegebenen Abgaswerte ihrer Dieselfahrzeuge nicht ohne Manipulationen an den Abgasvorrichtungen der Fahrzeuge einhalten konnten.

Nun reiht sich der Premium-Hersteller Mercedes auch mit seinen GLK-Modellen in die unrühmliche Reihe der manipulierten Diesel-Motoren ein. Mehrere Landgerichte haben Daimler bereits verurteilt.

Was ist bekannt?

Das Kraftfahrtbundesamt hat bei Fahrzeugen der Modellvariante GLK 220 CDI, gebaut zwischen 2012 und 2015, eine Abgassoftware entdeckt, welche – wie schon bei VW und anderen Herstellern – die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand künstlich unter den vorgegebenen Grenzwerten hielt, im tatsächlichen Betrieb der Fahrzeuge im Straßenverkehr dann aber deaktiviert wurde, sodass die Abgaswerte dann nicht mehr eingehalten und teils massiv überschritten wurden.

Daraufhin hat das Kraftfahrtbundesamt nun den Rückruf für knapp 60.000 Fahrzeuge der Modelvariante des GLK angeordnet. 

Sind noch weitere Modelle erfasst?

Der in den Fahrzeugen der Modellvariante GLK 220 CDI verbaute und nunmehr zurückgerufene Motor mit der Typenbezeichnung OM 651 wurde in verschiedensten Modellen der Fahrzeugflotte von Mercedes verbaut, von der kleineren A-Klasse bis hin zur Luxus-Reihe der S-Klasse. Somit ist auch davon auszugehen, dass noch weitere Diesel-Modelle von Mercedes betroffen sind.

Kann ich gegen den Automobilhersteller vorgehen? Welche Ansprüche können mir zustehen?

Die Chancen stehen sehr gut, Ansprüche gegen die Hersteller aufgrund der Manipulationen der Fahrzeugmotoren erfolgreich vor Gericht durchzusetzen. Getäuschte Kunden können dabei grundsätzlich geltend machen:

  • Sie können das Fahrzeug zurückgeben und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen.
  • Nach einem aktuellen Hinweisbeschluss des OLG Köln (Beschl. v. 29.04.2019, Az. 16 U 30/19, 1 0138/18) kann darüber hinaus sogar noch ein Anspruch auf Verzinsung des Rückzahlungsanspruches ab Kaufdatum in Höhe von 4 % hinzutreten! (Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Artikel: https://www.balduin-partner.de/news/oberlandesgericht-olg-koeln-geschaedigte-diesel-kunden-sollen-den-gezahlten-kaufpreis-jetzt-zus/)
  • Bei Leasingfahrzeugen kommt ein Widerruf des Leasingvertrages in Betracht.
  • Betroffene können aber auch ihr Fahrzeug behalten und Schadensersatz gegenüber dem Automobilhersteller geltend machen. 

Sollte ich ein Software-Update bei meinem Fahrzeug aufspielen lassen?

Vermutlich werden Sie, sollte dies nicht schon geschehen sein, auch vom Hersteller Ihres Fahrzeugs angeschrieben und dazu aufgefordert, ein Software-Update durchführen zu lassen, durch welches dann – so behaupten jedenfalls die Hersteller – die Problematik mit der Abgasmanipulation geklärt würde. 

Aber: Schon aus technischen Gründen sollte auf das Aufspielen einer neuen Software im Zuge des Dieselskandals verzichtet werden. Etliche Kunden berichten von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch nach dem Update, neu auftretenden Fehlern wie ruckelnden Motoren oder sogar dem Liegenbleiben der Fahrzeuge im Straßenverkehr.

Aber auch wenn Sie bereits ein Softwareupdate haben aufspielen lassen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Das mindert Ihre Erfolgsaussichten im Vorgehen gegen die Hersteller nicht.

Sofern Sie vom Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie daher auf jeden Fall Ihre Ansprüche von uns kostenfrei prüfen lassen!

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch unter unserem Top Thema Abgasskandal auf meiner Homepage.

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner ist eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal & Verkehrsrecht im Rhein- und Ruhrgebiet. Wir haben schon tausenden Autobesitzern zu ihrem Recht verholfen.



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