Mercedes: Trotz Prämie ist Software-Update nicht zu empfehlen

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Schon vor einiger Zeit ist Daimler im Abgasskandal in den Fokus der Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamts (KBA) gerückt. Der Automobilhersteller hatte sich im Zuge dessen bereits mit teilweise verpflichtenden und teilweise freiwilligen Rückrufaktionen an seine Kunden gewandt und ein entsprechendes Software-Update zur Entfernung seines Thermofensters angekündigt.

Jetzt richtet sich der Fahrzeughersteller sogar mit einem Gutschein-Angebot an betroffene Dieselfahrer: Mercedes-Kunden, die bei ihrem Fahrzeug das angebotene Software-Update aufspielen lassen, erhalten einen Verrechnungsgutschein im Wert von 100 Euro. Die Aktion soll zunächst bis zum Jahresende und auch rückwirkend für die Kunden gelten, die das Software-Update bereits haben installieren lassen. Das Angebot gilt europaweit für rund 3,6 Millionen Autos.

Daimlers Aussage nach wolle man mit dem Angebot einen Anreiz schaffen, damit Mercedes-Fahrer das Software-Update schnell aufspielen lassen. Nach Meinung unserer Kanzlei ist ein vorschnelles Handeln betroffenen Mercedes-Fahrern jedoch nicht zu empfehlen.

Freiwilliger Rückruf verpflichtet nicht zum Software-Update

Denn auch wenn sich das Angebot der Daimler AG zunächst verlockend anhört, sollten betroffene Autofahrer hier äußerst vorsichtig sein. Niemand ist verpflichtet, an einer freiwilligen Rückrufmaßnahme teilzunehmen. Solange noch kein obligatorischer Rückruf des KBA vorliegt, brauchen Autobesitzer nicht zu befürchten, dass ihr Auto stillgelegt wird. Aber auch bei verpflichtenden Rückrufen, bei denen meist Änderungen an der Motorsteuerung vorgenommen werden, sollte das Update nicht vorschnell akzeptiert werden.

Durch Aufspielen des Softwareupdates läuft der Mercedes Kunde Gefahr, seine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro zu verlieren oder zu verwirken. Mercedes-Fahrer sollten die Update-Prämie deshalb nicht in Anspruch nehmen und unter keinen Umständen eine eventuell damit verbundene Verzichtserklärung abgeben.

Betroffenen Autofahrern, die ein Schreiben zu einer freiwilligen oder verpflichtenden Rückrufaktion erhalten haben, ist daher anzuraten, sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Die Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig bietet hierfür eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.


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