VW Abgasskandal EA 189 – Schadenersatz trotz Software-Update

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Ein Software-Update sollte die Lösung im VW-Abgasskandal bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 sein. Nun zeigt sich immer mehr,  dass mit dem Update erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert wurde. Mit dem OLG Köln, dem OLG Bremen und dem OLG Hamm haben gleich drei Oberlandesgerichte innerhalb kurzer Zeit entschieden, dass das Software-Update abermals mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen und VW deshalb schadenersatzpflichtig ist.

„Sind die Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 trotz Software-Updates weiterhin mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs, eröffnet das einen neuen Haftungstatbestand und Schadenersatzansprüche der geschädigten Autokäufer. Fragen der Verjährung oder des späten Autokaufs nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 spielen dann keine Rolle“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 25.05.2020 festgestellt, dass VW im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist (Az.: VI ZR 252/19). In einer weiteren Entscheidung hatte der BGH allerdings auch klargemacht, dass keine Schadenersatzansprüche bestehen, wenn das Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft wurde. In diesen Fällen könne VW keine Sittenwidrigkeit mehr vorgeworfen werden.

„Das sieht aber anders aus, wenn das Software-Update bereits installiert wurde und mit ihm erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung. Dann bestehen Ansprüche auf Schadenersatz wegen sittenwidriger Täuschung“, so Rechtsanwalt Schwering. Das zeigen die aktuellen Urteile der drei Oberlandesgerichte.

OLG Köln, Urteil vom 18.12.2020, Az.: 20 U 288/19

Der Kläger hatte im Jahr 2016 eine VW Tiguan gekauft, das Software-Update war zum Zeitpunkt des Kaufs bereits aufgespielt. Das OLG Köln entschied, dass das Software-Update aber nicht dazu geführt habe, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das „On-Board-Diagnosesystems“ sei so manipuliert, dass statt eines Fehlers fälschlicherweise das ordnungsgemäße Funktionieren der Abgassysteme angezeigt werde. Dazu sei eine entsprechende Kontrollleuchte außer Betrieb gesetzt worden. Wer ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 erst nach Aufspielen des Software-Updates erworben hat, dürfe erwarten, dass ein gesetzeskonformer Zustand geschaffen wurde. Das war aber nicht der Fall. Damit könne auch der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht entfallen und der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz, so das OLG Köln.

OLG Bremen, Urteil vom 15.01.2021, Az.: 2 U 9/20

Auch das OLG Bremen geht davon aus, dass bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 auch nach Aufspielen des Software-Updates noch eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Zur Begründung führte das OLG u.a. an, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für den VW Eos einen erneuten Rückruf angeordnet hat, weil auch nach dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.

OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2021, Az.: 19 U 1304/19

Auch hier hatte der Kläger das Fahrzeug mit dem Motor EA 189 erst nach Bekanntwerden des Abgasmanipulationen und der entsprechenden Ad-hoc-Meldung von VW vom 22. September 2015 gekauft. Das OLG Hamm kam zu dem Schluss, dass mit dem Software-Update erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert wurde und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat.

„Die Urteile zeigen, dass VW den Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit dem EA 189 nicht zu den Akten legen kann und weiterhin Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Schwering.

Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen können auch beim Nachfolgemotor EA 288 geltend gemacht werden. Auch hier häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile. Das gilt auch bei Fahrzeugen mit den größeren, von Audi hergestellten, 3-Liter-V6-Dieselmotoren.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/



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