Minderjährige Erben – 10 Fragen, 10 Antworten

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Wenn Kinder vor ihrem 18. Geburtstag Erben werden, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Beitrag verrate ich Ihnen, was Sie über Erbfälle mit Minderjährigen wissen müssen.

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1. Können minderjährige Kinder überhaupt erben?

Ja, minderjährige Kinder können genauso erben wie Erwachsene. Sie können sowohl durch gesetzliche Erbfolge als auch durch ein Testament oder einen Erbvertrag Erben werden. Sogar ungeborene Kinder, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt sind, gelten als erbfähig.

2. Wer verwaltet das geerbte Vermögen eines Minderjährigen?

Bis zur Volljährigkeit des Kindes verwalten in der Regel die sorgeberechtigten Eltern das geerbte Vermögen. In bestimmten Fällen, etwa wenn beide Eltern verstorben sind oder der Erblasser dies ausdrücklich wünscht, übernimmt ein Vormund die Verwaltung.

3. Kann ein minderjähriger Erbe die Erbschaft selbst annehmen oder ausschlagen?

Nein, ein minderjähriger Erbe kann solche Entscheidungen nicht alleine treffen. Die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch die gesetzlichen Vertreter (meist die Eltern). Eine Ausschlagung bedarf zudem der Genehmigung des Familiengerichts.

4. Was passiert, wenn keine Eltern für die Vermögensverwaltung da sind?

In solchen Fällen wird ein Vormund bestellt. Dies kann vom Erblasser im Testament geregelt werden, oder das Familiengericht bestimmt einen geeigneten Vormund. Das Jugendamt wird dabei einbezogen und prüft gegebenenfalls, ob Verwandte des Kindes als Vormund infrage kommen.

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5. Welche besonderen Pflichten haben die Vertreter bei der Verwaltung des Erbes?

Die Vertreter müssen das Vermögen wirtschaftlich sinnvoll und im Interesse des minderjährigen Erben verwalten. Bewegliche Sachen müssen aufbewahrt, Geldwerte sicher angelegt werden. Bei bedeutenden Entscheidungen, wie einem Verkauf der gesamten Erbschaft, ist die Zustimmung des Familiengerichts notwendig.

6. Was passiert, wenn ein Minderjähriger eine Immobilie erbt?

Erbt ein minderjähriges Kind eine Immobilie, übernehmen die Eltern oder der Vormund deren Verwaltung. Ein Verkauf ist nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich. Bei Immobilien in einer Erbengemeinschaft gelten zusätzliche Regelungen, wie die Zustimmung des Familiengerichts bei Verfügungen.

7. Was ist, wenn der Minderjährige Teil einer Erbengemeinschaft wird?

In einer Erbengemeinschaft gelten strenge Vorgaben für minderjährige Erben. Entscheidungen, die die Erbengemeinschaft betreffen, können nicht ohne Genehmigung des Familiengerichts getroffen werden. Bei Interessenkonflikten zwischen Erben und Vertretern kann ein Ergänzungspfleger bestellt werden.

8. Was ist mit Pflichtteilsansprüchen eines minderjährigen Kindes?

Wenn ein minderjähriges Kind enterbt wurde, hat es Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser richtet sich oft gegen den überlebenden Elternteil, etwa bei einem Berliner Testament. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs ist jedoch bis zum 21. Lebensjahr des Kindes gehemmt.

9. Gibt es eine Haftungsbegrenzung für minderjährige Erben?

Ja, die Haftung minderjähriger Erben ist auf das bei Volljährigkeit noch vorhandene Erbe beschränkt. Um diese Haftungsbeschränkung zu nutzen, muss der minderjährige Erbe innerhalb von drei Monaten nach Volljährigkeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.

10. Welche erbschaftsteuerlichen Vorteile haben Kinder?

Kinder haben einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro bei der Erbschaftsteuer – sowohl vom Vater als auch von der Mutter. Zusätzlich gibt es altersabhängige Versorgungsfreibeträge, die bis zu 52.000 Euro betragen können. 

Foto(s): ©Adobe Stock/shevchukandrey

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