Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts

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Rund 12 Millionen Menschen leben in Deutschland mit ausländischer Staatsbürgerschaft. 5,3 Millionen hiervon haben ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort seit mindestens 10 Jahren in Deutschland. EU-weit liegt Deutschland bei der Anzahl der Einbürgerungen im hinteren Drittel. Um der gesellschaftlichen Wirklichkeit eines Einwanderungslandes Rechnung zu tragen, soll das deutsche Einbürgerungsrecht reformiert werden. Am 19.1.2024 hat daher der Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts angenommen. 3 Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz in Kraft treten. Man geht davon aus, dass dies wohl im April der Fall sein wird.

Konkrete Regelungen

Die Änderungen werden ggf. auch für diejenigen Personen eine Rolle spielen, die sich bereits im laufenden Einbürgerungsverfahren befinden. Im Verwaltungsverfahren ist nämlich der Zeitpunkt der "letzten behördlichen Entscheidung" maßgeblich. Sollte das Einbürgerungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein, wenn das Gesetz in Kraft tritt, trifft diesen genannten Personenkreis also sowohl die Erleichterungen als auch die Verschärfungen.

Diese sind im Einzelnen (u.a.):

  • Hinnahme der Mehrstaatigkeit

In Deutschland soll es möglich sein, mehrere Staatsangehörigkeiten zu haben. Um in Deutschland eingebürgert zu werden, wird nicht mehr verlangt, die "alte" Staatsangehörigkeit aufzugeben. Auch Deutsche, die im Ausland leben und neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen nach deutschem Recht nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben.

  • Kürzere Aufenthaltsdauer in Deutschland

Die Einbürgerung soll in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. 

  • Geburt eines in Deutschland geborenen Kindes ausländischer Eltern

Auch die für den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Aufenthaltsdauer eines Elternteils in der Bundesrepublik wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.

  • Deutschkenntnisse der sogenannten "Gastarbeitergeneration"

Gastarbeiter müssen keinen schriftlichen Einbürgerungstest absolvieren und lediglich sich mündlich auf Deutsch verständigen können.



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