Mögliche Haftungsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist – wie bei jedem Abschluss eines Versicherungsvertrags – die richtige Auswahl des Tarifs außerordentlich wichtig.

Hat man sich für einen Tarif entschieden, so muss auch die eigentliche Antragstellung mit Sorgfalt angegangen werden.

In der Praxis werden hier immer wieder Fehler gemacht, teils von den Versicherungskunden selbst, teils von den Versicherungsvertretern/-maklern. Im Folgenden werden die verschiedenen Haftungsfragen erläutert.

Gesundheitsfragen

Ähnlich wie bei der Krankenversicherung müssen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden. Die fehlerhafte oder unvollständige Beantwortung kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hiermit gefährdet der Versicherungsnehmer unnötig seinen Versicherungsschutz.

Wird nach lange zurückliegenden Vorerkrankungen gefragt, so ist der Versicherungsnehmer nach der Rechtsprechung verpflichtet, sein Gedächtnis zu bemühen und gegebenenfalls Nachforschungen zu unternehmen.

Es kann daher nicht empfohlen werden, die Gesundheitsfragen auf die leichte Schulter zu nehmen. Zwar kann man hierdurch eventuelle Risikoaufschläge oder sogar die Ablehnung durch die Versicherung vermeiden. Letztlich bringt einem dies jedoch wenig, wenn der „Schwindel“ auffliegt.

Kombinierte Produkte

Häufig wird der Berufsunfähigkeitsschutz mit einer anderen Versicherung kombiniert. In der Regel handelt es sich dabei um einen Altersvorsorgevertrag, d.h. beispielsweise eine Rürup-Rente.

Abgesehen davon, dass solche kombinierten Produkte meist teurer sind als zwei separate Versicherungsverträge, sind die meisten dieser Verträge intransparent und sehr komplex.

Kombinierte Produkte können zwar gegebenenfalls entsprechende Steuervorteile für sich verbuchen, haben jedoch den Nachteil, dass die Kosten- und Vertragsstruktur häufig nicht nachvollziehbar ist.

Zudem kann man nicht einfach aus einem der Versicherungsprodukte aussteigen. Will man beispielsweise seine Rürup-Rente beitragsfrei stellen, so kann der Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeitsversicherung verloren gehen/vermindert werden.

Eine kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung kann beispielsweise auch den Pfändungsschutz gefährden, den Rürup-Verträge in der Regel genießen.

Umdeckung

Bei einem Wechsel des Versicherungsvertreters/-maklers droht häufig eine kostenintensive Umdeckung des Versicherungsschutzes auf einen neuen Versicherer.

Durch den Wechsel des Versicherers verdient der Versicherungsvermittler eine Abschlussprovision. Dieses Vorgehen hat jedoch für den Kunden in der Regel Nachteile: Er muss die Abschlussprovision, die er beim Altvertrag bereits bezahlt hat, nochmals mit seinen Beiträgen finanzieren. Dadurch sinkt in der Regel die zu erwartende Versicherungsleistung. Auch wirkt sich das nunmehr höhere Eintrittsalter bei der neuen Versicherung regelmäßig negativ auf die Prämienhöhe aus.

Von einer Umdeckung bzw. von einem Versicherungswechsel ist nicht generell abzuraten. Jedoch bedarf es bei diesem Vorgehen einer besonders guten Aufklärung und Beratung. Dem Kunden müssen die Vor- und Nachteile dieses Vorgehens klargemacht werden.

Berufsbezeichnung

Besonderes Augenmerk ist bei der Angabe der Berufsbezeichnung erforderlich. Bei der Vielzahl der mittlerweile üblichen Berufsbilder ist eine genaue Bezeichnung notwendig. Ist die Bezeichnung zu allgemein, kann es sein, dass der Versicherungsfall Berufsunfähigkeit von der Versicherung abgelehnt wird, da der Versicherungsnehmer in dem allgemeinen Beruf weiter arbeiten kann.

Hierdurch wird unnötigerweise der Versicherungsschutz gefährdet.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


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