Moralhysterie statt Wahrheit! Falschbeschuldigung als Systemfehler unserer Gesellschaft- Ausländer, Mann, SCHULDIG!?
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Zwischen Verdacht, Herkunft und Vorverurteilung:
Zur Verteidigung unschuldig beschuldigter Männer mit Migrationsgeschichte!
Ausländer, Mann, SCHULDIG!?
Wie Herkunft und Geschlecht vor Gericht längst über Schuld entscheiden – und nicht mehr die Wahrheit.
Die Aufarbeitung sexueller Gewalt und die gesellschaftliche Solidarität mit Opfern ist zweifellos ein zivilisatorischer Fortschritt. Doch dieser Fortschritt darf nicht dazu führen, dass rechtsstaatliche Grundprinzipien wie die Unschuldsvermutung und das faire Verfahren geopfert werden. In einer emotional aufgeheizten Atmosphäre, verstärkt durch mediale Empörung, sehen sich insbesondere männliche Beschuldigte, oft mit ausländischer Herkunft, einer faktischen Beweislastumkehr ausgesetzt. Der folgende Beitrag beleuchtet die systemischen Gefahren, die von Falschbeschuldigungen sexueller Belästigung und Nötigung ausgehen, und analysiert deren juristische, gesellschaftliche und interkulturelle Dimensionen.
Unschuldsvermutung und Beweisgrundsätze
Die Unschuldsvermutung ist in Art. 6 Abs. 2 EMRK, Art. 20 Abs. 3 GG sowie in § 261 StPO verankert. Der Staat darf keine Schuld unterstellen, solange diese nicht durch ein faires Verfahren mit rechtlichem Gehör festgestellt wurde. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) betont in ständiger Rechtsprechung, dass die Gerichte sich jeder Andeutung der Vorverurteilung enthalten müssen (BVerfG, Beschl. v. 19.02.2002, 2 BvR 1881/01).
Im Sexualstrafrecht ist diese Vermutung jedoch zunehmend unter Druck geraten. Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen führen häufig zu einem "Beweisnotstand", der nicht selten zu Lasten des Beschuldigten gelöst wird, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) klarstellt, dass auch in diesen Fällen ein tragfähiges Fundament an objektiv nachvollziehbaren Glaubhaftigkeitsmerkmalen bestehen muss (BGH, NStZ 1999, 603).
Medien, Moral und Vorverurteilung
Die mediale Berichterstattung spielt in Verfahren mit sexualstrafrechtlichem Vorwurf eine zentrale Rolle. Der Fall Jörg Kachelmann (LG Mannheim, 5 KLs 160 Js 11250/10) zeigt exemplarisch, wie schnell ein Mann – allein aufgrund einer Beschuldigung – gesellschaftlich vernichtet werden kann, selbst bei späterem Freispruch. Medien berichten oft vorurteilsbehaftet, konstruieren Narrative vom "Täter" und suggerieren Schuld, bevor ein Gericht entschieden hat. Besonders männliche Beschuldigte mit Migrationshintergrund sind hiervon betroffen: Ihre Herkunft wird dabei nicht selten in direkten Zusammenhang mit einer angeblichen Gewaltbereitschaft oder sexuellen Rückständigkeit gebracht.
Der Fall Jörg Kachelmann im Detail
Jörg Kachelmann, bekannter Wettermoderator, wurde im März 2010 am Flughafen Frankfurt/Main nach seiner Rückkehr aus Kanada wegen des dringenden Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung verhaftet. Die Hauptbelastungszeugin war seine ehemalige Lebensgefährtin, die behauptete, Kachelmann habe sie nach einem Streit mit einem Messer bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Das Landgericht Mannheim ordnete daraufhin Untersuchungshaft an, die über 130 Tage andauerte.
Im Verlauf der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass die Aussagen der Nebenklägerin in sich widersprüchlich und teilweise nachweislich falsch waren. Mehrere Gutachten zur Aussagepsychologie, zur Glaubhaftigkeit sowie kriminaltechnische und medizinische Beweise widersprachen den Schilderungen der Anklägerin. Beispielsweise passten die angeblich vom Täter verursachten Verletzungen nicht zu dem beschriebenen Tatablauf, und das von ihr präsentierte Tatmesser konnte nicht zweifelsfrei zugeordnet werden.
Am 31. Mai 2011 wurde Kachelmann vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Freispruch erfolgte gemäß § 261 StPO, da das Gericht erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungszeugin hatte und keine objektiven Beweise für eine Schuld Kachelmanns vorlagen. Der Fall erregte bundesweite Aufmerksamkeit und warf grundlegende Fragen zum Verhältnis von Medien, Justiz und Öffentlichkeit auf.
Interkulturelle Kriminalisierung: Der migrantische Mann als Projektionsfläche
Studien der Kriminalsoziologie zeigen, dass männliche Jugendliche ausländischer Herkunft häufig als "gefährlich" oder "potenziell kriminell" wahrgenommen werden (vgl. Bohnsack 1996). Diese Stereotype wirken in Ermittlungsverfahren hinein. Der "Labeling Approach" nach Becker (1963) beschreibt, wie abweichendes Verhalten nicht objektiv festgestellt, sondern sozial zugeschrieben wird. Migrantische Männer sind damit doppelt stigmatisiert: als Männer und als kulturell "Andere".
Ein markantes Beispiel: Die Gruppenvergewaltigungsdebatte nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht 2015/16 hat zu einer Pauschalisierung arabischer und nordafrikanischer Männer geführt. Einzelne Taten wurden medienwirksam auf eine gesamte Ethnie übertragen. Der EGMR hat in ähnlichen Kontexten betont, dass Vorverurteilungen aufgrund von Herkunft oder Gruppenzugehörigkeit gegen Art. 6 und Art. 14 EMRK verstoßen (EGMR, Allenet de Ribemont v. France, 1995).
Falschbeschuldigungen als strukturelles Problem
Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) unter Prof. Pfeiffer (2005) zeigte, dass in etwa 8–10 % der angezeigten Vergewaltigungen Hinweise auf bewusste Falschbeschuldigungen vorlagen. Internationale Studien, wie die von Kanin (1994), gehen von noch höheren Zahlen aus. Auch wenn methodische Kritik berechtigt ist: Die Existenz dieses Phänomens ist empirisch belegt und wird dennoch in der politischen wie juristischen Debatte weitgehend tabuisiert.
Diese Tabuisierung führt dazu, dass männliche Beschuldigte – vor allem aus ländlich geprägten, patriarchalen oder bildungsfernen Milieus – kaum institutionelle Rückendeckung erfahren. Sie werden zum Objekt gesellschaftlicher Projektion, nicht zum Subjekt eines rechtsstaatlich gesicherten Verfahrens.
VI. Reformvorschläge
- Verpflichtende Einholung aussagepsychologischer Gutachten bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
- Einführung einer unabhängigen Ombudsstelle für Falschbeschuldigungen mit Rehabilitierungsfunktion.
- Schulung von Staatsanwälten und Richtern in interkultureller Kompetenz.
- Transparente Berichterstattung der Justiz zu Freisprüchen bei Falschbeschuldigungen.
Die Stärkung der Opferrechte darf nicht zur Schwächung des Rechtsstaats führen. Der Schutz der Würde und Unschuld männlicher Beschuldigter – insbesondere mit Migrationshintergrund – ist kein Nebenwiderspruch, sondern ein Gradmesser für die Verfassungstreue des Systems. Wer den Rechtsstaat verteidigt, muss auch Unbequeme verteidigen: die zu Unrecht Beschuldigten.
مرد. خارجی. پس یعنی مجرم؟!چرا این همه حقکشی؟چرا مبارزه با زنستیزی، دارد با سرعت و شدت به مردستیزی تبدیل میشود؟
دکتر دکتر ایرانبومیوکیل دادگستری و مدافع حقوق بشرمبارز با زنستیزی و مردستیزی
Die Stärkung der Opferrechte darf nicht zur Schwächung des Rechtsstaats führen. Der Schutz der Würde und Unschuld männlicher Beschuldigter – insbesondere mit Migrationshintergrund – ist kein Nebenwiderspruch, sondern ein Gradmesser für die Verfassungstreue des Systems. Wer den Rechtsstaat verteidigt, muss auch Unbequeme verteidigen: die zu Unrecht Beschuldigten.
Dr. Dr. Iranbomy -
Rechtsanwalt gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung
info@iranbomy.com
Discrimination des hommes comme nouvelle forme de justice ?NON, répond l’expert : « Ce n’est pas la solution ! »
Ce n’est pas parce que les femmes ont été historiquement, religieusement et économiquement discriminées qu’il faut aujourd’hui punir les hommes de manière générale.
Un homme. Un étranger. Donc un coupable ?!Pourquoi tant d’injustice ?Pourquoi la lutte contre la misogynie devient-elle de plus en plus une lutte contre les hommes ?
Pas de preuve.Aucun témoignage.Aucune enquête.
Mais c’est un homme – et un étranger.Est-ce vraiment suffisant ?
La vérité ? Elle ne compte plus.La justice ? Aveugle et impulsive.Les médias ? Gravent son visage dans la mémoire collective.Son titre de séjour est annulé, sa famille, son travail, sa vie sont détruits – simplement parce que le tribunal ferme les yeux sur la vérité.
Le principe fondamental du droit pénal :« En cas de doute, en faveur de l’accusé »est devenu :« S’il est un homme étranger, il y a sûrement quelque chose – donc la peine maximale ! »
Ainsi, les hommes migrants sont condamnés dans les médias et dans l’opinion publique avant même que le juge ne parle.
Ils perdent leur emploi, leur honneur, leur espoir.Beaucoup ne peuvent ni retourner dans leur pays d’origine,ni continuer à vivre dans le pays d’accueil – car la loi ne les protège plus.
Qui écoutera encore la voix d’un homme innocent et étrangerdans un tribunal dominé par la haine envers les hommes ?
Cette justice inversée est dangereuse.Pas seulement pour les hommes – pour nous tous.La justice doit s’opposer à l’injustice – ni contre les femmes, ni contre les hommes.
Dr. Dr. IranbomyAvocat &Défenseur des droits humains, engagé contre la discrimination des femmes et des hommes,contre la misogynie et la misandrie – par conviction.
IRANBOMY@yahoo.com
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