„Mo&Co“ benutzt und Abmahnung von MO Streetwear GmbH und VON HAVE FEY erhalten?
- 2 Minuten Lesezeit
Wieder erreichte uns eine Abmahnung von der MO Streetwear GmbH und VON HAVE FEY Rechtsanwälten. Gegenstand ist wieder einmal die Verwendung der Marke „MO“. Im aktuellen Fall durch die Nutzung des Zeichens „Mo&Co“.
Wir kennen den Gegner und das Vorgehen, da wir sehr viele Mandanten vertreten, die eine entsprechende Abmahnung in der Vergangenheit erhalten haben.
Wir bieten betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der markenrechtlichen Abmahnung der MO Streetwear GmbH und der Rechtsanwälte VON HAVE FEY an. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail nebst Telefonnummer an: info@wd-recht.de . Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Was fordern die MO Streetwear GmbH und die Rechtsanwälte VON HAVE FEY in der Abmahnung?
Es wird die übliche Unterlassungserklärung, Auskunft und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Die Abmahnung entspricht einer üblichen Abmahnung wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten.
Worauf sollte man achten, wenn man eine Abmahnung von MO Streetwear erhalten hat?
Wie immer gilt, dass die Abmahnung niemals auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Wenn Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten. Keinesfalls sollten die Forderungen vorschnell und ohne vorherige juristische Prüfung der Angelegenheit erfüllte werden. Dies gilt insbesondere für die Unterlassungserklärung.
Es ist insgesamt nicht empfehlenswert, überstürzt eigenständig Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder gar die der Abmahnung beiliegende Erklärung leichtfertig zu unterzeichnen. Die erhebliche Bindungswirkung einer solchen Erklärung kann zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Weitere Infos zu einer Unterlassungserklärung finden Sie z.B. hier:
Nicht immer liegt auch wirkliche eine Markenrechtsverletzung vor!
Handelt der Anbieter als Privatperson oder findet sich die Marke „MO“ nur in der Modellbezeichnung, kann es fraglich sein, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben ist. Es ist stets eine Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Wir kennen den Gegner und die Abmahnung seit 2016 und haben seit dem viele Mandanten in diesen Fällen vertreten.
Reagieren, aber richtig!
Wir empfehlen eine juristische Prüfung und Begleitung im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung. Das Markenrecht gehört zum Fachgebiet des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.
Unsere im Markenrecht erfahrenen Fachanwälte und Fachanwältinnen prüfen zunächst die Berechtigung der Abmahnung und der gestellten Ansprüche. Falls sich herausstellen sollte, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Betracht kommt, verfassen wir ggf. eine für den Abgemahnten günstigere – weil fachanwaltlich modifizierte- Erklärung.
Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen -insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz– über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts. Kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung!
Erreichbar sind wir telefonisch unter 0251 20 86 80 30 sowie per Mail an info@wd-recht.de
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