Musik im Social-Media-Post – rechtliche Risiken oft unterschätzt
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Musikclips auf Instagram, TikTok oder YouTube gehören heute zur Standardkommunikation vieler Unternehmen und Privatpersonen. Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass schon die Verwendung eines Musikstücks im Hintergrund – etwa bei Reels, Shorts oder Story-Videos – eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann.
Unsere Kanzlei berät regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, die genau wegen solcher Fälle abgemahnt wurden – einschließlich erheblicher Schadensersatzforderungen. In einem aktuellen Verfahren geht es sogar um eine Summe von 42.000 Euro.
Warum ist Musik in Videos problematisch?
Musikstücke sind fast immer rechtlich geschützt – sowohl in Bezug auf das Werk (Melodie/Text), als auch auf die konkrete Aufnahme. Wird Musik in sozialen Medien genutzt, z. B. durch:
Nutzung eines Songs im Hintergrund eines Videos
Verwendung fremder Sounds in Reels oder TikTok
Upload von Musikstücken als Teil eines Werbeclips
... handelt es sich um eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG. Ohne entsprechende Lizenz liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhalt privat oder gewerblich genutzt wird – die urheberrechtlichen Anforderungen gelten in beiden Fällen.
Was sind die rechtlichen Folgen?
Wer Musik ohne Rechte nutzt, riskiert eine Abmahnung durch den Rechteinhaber oder dessen Kanzlei. In der Regel werden folgende Ansprüche geltend gemacht:
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
→ Wiederholungsfälle lösen Vertragsstrafen aus.Zahlung von Schadensersatz
→ Die Höhe orientiert sich an fiktiven Lizenzgebühren. In einem aktuellen Mandat fordern Rechteinhaber 42.000 € wegen Musiknutzung in einer Social-Media-Kampagne.Erstattung von Anwaltskosten
→ Üblicherweise berechnet nach Streitwerten zwischen 10.000 € und 50.000 € oder mehr.Auskunft über Reichweite, Views, Umsatz etc.
→ Häufig zur Bezifferung des Schadensersatzes.
Was ist erlaubt – und was nicht?
✅ Erlaubt ist:
Nutzung von Musik, die über die jeweilige Plattform (z. B. TikTok Sounds) ausdrücklich lizenziert ist
eigene Musik oder gekaufte GEMA-freie Tracks mit Lizenz
Musik mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechteinhabers
❌ Nicht erlaubt ist:
Musik aus Streamingdiensten wie Spotify/Apple Music
Verwendung fremder Songs auf Business-Accounts
Upload von Reels mit geschützter Musik auf anderen Plattformen (z. B. Website, YouTube)
Typische Fehler in der Praxis
❌ „Das war doch nur im Hintergrund.“
Auch leise oder unbewusst aufgezeichnete Musik kann zur Abmahnung führen.
❌ „Das Video ist ja nicht kommerziell.“
Ob mit oder ohne Gewinnerzielung – das Urheberrecht unterscheidet hier nicht.
❌ „Die Musik kam von TikTok – das darf ich doch nutzen.“
TikTok erlaubt Musiknutzung i. d. R. nur im Rahmen der eigenen Plattform und je nach Kontoart – nicht aber auf externen Webseiten oder Social-Media-Kanälen.
Unser Rat: Lassen Sie Inhalte vor Veröffentlichung prüfen
Wenn Sie Musik verwenden möchten – etwa für eine Marketingkampagne, Imagefilm oder Reels auf mehreren Kanälen – sollten Sie die Lizenzlage unbedingt vorher klären. Insbesondere Agenturen, Selbstständige oder Unternehmen mit Business-Konten sollten hier besonders achtsam sein.
Sie haben eine Abmahnung erhalten?
Unsere Kanzlei prüft für Sie:
Ist die Abmahnung rechtlich begründet?
Ist die Unterlassungserklärung in dieser Form notwendig?
Ist die Schadensersatzhöhe realistisch?
📞 02307 / 17062ra@kanzlei-heidicker.de
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – schnell, individuell und vertraulich.
Fazit
Die Nutzung von Musik in sozialen Medien ist rechtlich nicht risikofrei. Wer ohne Lizenz Inhalte veröffentlicht, riskiert empfindliche Konsequenzen: Unterlassung, Vertragsstrafe und teils hohe Schadensersatzsummen.
In einem aktuellen Verfahren liegt uns eine Forderung von 42.000 Euro wegen einer einzigen urheberrechtswidrigen Musikverwendung vor – ein deutliches Beispiel dafür, wie konsequent Rechteinhaber vorgehen.
Lassen Sie sich bei Fragen zur Musiknutzung, Abmahnungen oder vorbeugenden Lizenzprüfung rechtzeitig beraten. Wir stehen Ihnen als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht bundesweit zur Seite.
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