Musterfestellungsklage

  • 1 Minuten Lesezeit

Die VW AG und die Verbrauchszentrale Bundesverband haben sich verglichen.

Das Musterfeststellungsverfahren ist beendet. 

Die VW AG hat sich bereit erklärt, an die Beteiligten des Verfahrens eine Entschädigung zwischen € 1.350,00 und € 6.257,00 zu zahlen.

Voraussetzung ist:

  1. Die Käufer müssen ein Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 gekauft haben. Das betrifft Modelle von VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche.
  2. Die Käufer müssen im Klageregister eingetragen sein.
  3. Die Käufer müssen beim Fahrzeugkauf ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben und
  4. die Käufer müssen das Fahrzeug vor dem 01.01.2016 erworben haben.

Wer wie viel an Entschädigung erhält, richtet sich nach dem Modell und der Laufleistung.

Sollten Sie ein Angebot von VW erhalten, können Sie dieses durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl prüfen lassen. Sollten Sie das Angebot von VW akzeptieren, übernimmt VW die Anwaltsgebühren. Sollte das Vergleichsangebot inakzeptabel sein, können Sie selbstverständlich Ihre Entschädigung selbständig einklagen. Dieses sollten Sie jedoch nur einleiten, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.

Gerne bin ich bereit, Ihr Angebot rechtlich zu prüfen und Sie darüber aufzuklären, welcher Weg für Sie günstiger ist: Angebot akzeptieren oder Klage einreichen.

Senden Sie mir dazu das Angebot, den Kaufvertrag, den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief in Kopie sowie die Bestätigung, dass Sie im Musterverfahren registriert waren.   

Zudem benötige ich Ihre vollständige Adresse, Telefonnummer, den aktuellen Kilometerstand und Ihre Rechtsschutzversicherung mit der Versicherungsscheinnummer.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ralf Gerdes