Musterfeststellungsklage im VW-Abgasskandal: sinnvoll oder nicht?

  • 2 Minuten Lesezeit

Nachdem der Volkswagen-Konzern im September 2015 offengelegt hat, in Millionen von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, lässt VW die geschädigten Autokäufer bei der Forderung nach Schadensersatz auch vier Jahre danach noch immer „im Regen stehen“.

Den betroffenen Autobesitzern bleibt nichts anderes übrig, als ihre Schadensansprüche gegen den Automobilhersteller gerichtlich durchzusetzen. Hier scheint es, als sei die Musterfeststellungsklage (MFK) die einfache und unkomplizierte Lösung. Doch das Image des Musterverfahrens bröckelt noch vor dem ersten Verhandlungstermin.

Zum einen wird das Musterverfahren am eher „VW-freundlich“ einzustufenden Oberlandesgericht Braunschweig geführt. Zum anderen gehen die Experten derzeit davon aus, dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Musterprozess gegen VW nicht vor 2023 zu rechnen ist. 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) geht sogar noch weiter und hält auch einen Gang an den Europäischen Gerichtshof für nicht ausgeschlossen. In diesem Fall könnte das Verfahren noch um einiges länger dauern. 

Und selbst wenn das Musterverfahren dann abgeschlossen sein sollte, muss anschließend jeder Betroffene seine konkreten Schadensersatzansprüche in einem Individualprozess geltend machen. Alle Beteiligten rechnen also mit einem „Kaugummi-Verfahren“ – Ausgang ungewiss. 

Verkehrsrechtschutzversicherung – die entscheidende Frage

Doch die entscheidende Frage für die vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer ist: Ist das Musterfeststellungsverfahren gegen den VW-Konzern sinnvoll oder nicht?

Autofahrern, die zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht im Besitz einer Verkehrsrechtschutzversicherung waren, bietet die Musterfeststellungsklage eine echte Alternative. Ein Vorteil des Musterverfahrens ist etwa das nicht vorhandene Prozesskostenrisiko für die Autokäufer.

Für alle diejenigen Autofahrer hingegen, die zum Zeitpunkt des Autokaufs bei einer Verkehrsrechtschutzversicherung versichert waren, empfiehlt es sich aus mehreren Gründen, einen Individualprozess gegen Volkswagen zu führen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen und Sinnig , spezialisiert auf den Abgasskandal, hilft Ihnen dabei!

Eine Abmeldung von der Musterfeststellungsklage ist nur noch bis zum 30.09.2019 möglich!

Vom Abgasskandal betroffene Autofahrer sollten bestehende Ansprüche gegen die Automobilhersteller und Autohändler unbedingt kurzfristig prüfen lassen. Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/201802/KlagRE_2_2018.html

Den direkten Link zum Download des Abmeldeformulars finden Sie hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Klageregister/Ruecknahme_Anmeldung_Klageregister.pdf;jsessionid=DF3A529432B89269E1845F88F21D95AB.1_cid394?__blob=publicationFile&v=8

Anwaltliche Hilfe – jetzt Schadensersatzansprüche im Abgasskandal prüfen lassen!

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Abgasskandals und des Autokredit- und Leasingwiderrufs. Dabei vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten bundesweit. Für Schlagzeilen sorgte die Kanzlei neben dem jetzigen Urteil aus Kaiserslautern auch mit dem ersten obergerichtlichen Urteil gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Köln.

Profitieren Sie jetzt von der kostenlosen Erstberatung der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig. Die Rechtsanwälte vertreten bundesweit geschädigte Kunden im Abgasskandal und helfen Verbrauchern, die von Diesel-Fahrverboten betroffen sind. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Sinnig

Beiträge zum Thema