Nächste Klage der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Hybrid-Nepp

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Die hochgelobten Plug-in-Hybride halten nichts von dem, was in Hochglanzprospekten versprochen wird. Zwei Studien kommen zum Ergebnis, dass die Fahrzeuge für die Umwelt eine Katastrophe darstellen. Für Verbraucher entwickeln sie sich zu einem riesigen Nepp. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft hat am 11. Januar 2021 die zweite Klage gegen einen Daimler-Autohändler eingereicht. Ein Mercedes GLE 350de 4Matic machte nach nur 1300 Kilometern zum zweiten Mal schlapp. Die Daimler-Techniker sind ratlos. Die geforderte Nachlieferung wird von Daimler verweigert. Nach dem Diesel-Skandal sollten sich Verbraucher den Hybrid-Nepp nicht gefallen lassen. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer Beratung im eigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten und mit dem Abschluss des Verfahrens deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

 

1300 Kilometer gefahren und zwei Mal liegengeblieben

Sie galten als die Lösung aller Abgasprobleme der Automobilindustrie – Plug-in-Hybride. Einfache Hybridautos kombinieren einen Verbrenner (meist einen Benziner) mit einem E-Motor. Dessen Batterie lädt sich durch den Verbrennungsmotor und durch Rekuperation auf, also durch die Rückgewinnung von Energie beim Bremsen. Beim Plug-in-Hybrid lässt sich der Akku auch an der Steckdose aufladen. Käufern eines solchen Fahrzeuges zahlt die Bundesregierung eine hohe Förderprämie aus. Mit selbsterzeugtem Strom durch Photovoltaik gewinnt der Plug-in weiter an umweltfreundlichem Charme. So denken viele Verbraucher und werden doch getäuscht – zumal die Technik nicht ausgereift ist.

Im vorliegenden Fall hatte ein Daimler-Kunde an seinem GLE 350de 4Matic nur wenig Freude. Er blieb mit dem Fahrzeug nach insgesamt rund 1300 gefahrenen Kilometern am 27. November und am 4. Dezember 2020 zweimal liegen. Der Plug-in-Hybrid musste jeweils in die Werkstatt abgeschleppt werden. Die Techniker dort waren beim ersten Mal völlig ratlos, fanden den Fehler nicht und warteten auf Instruktionen aus der Zentrale. Kaum wieder fahrtüchtig – wobei der Fehler aber nicht gefunden worden war und nur nicht mehr auftrat – und aus der Werkstatt zurück, machte das Fahrzeug erneut schlapp. Für den Verbraucher, der den Hybrid geleast hatte, war damit das Maß voll.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer forderte Nachlieferung eines funktionierenden Fahrzeugs, andernfalls sollte Klage eingereicht werden. Die Nachlieferung ist nun verweigert worden. Daimler beharrt auf einer Reparatur, obwohl die Techniker keine Ahnung hatten, welchen Fehler der Hybrid aufwies. Daraufhin hat am 11. Januar 2021 die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am Landgericht Offenburg Klage gegen den Daimler-Autohändler eingereicht und verlangt die Rückabwicklung des Leasingvertrags sowie Schadensersatz. Das Fahrzeug befindet sich noch in der Gewährleistung. Der Streitwert beläuft sich auf 113.066,22 Euro.
 

Aktuelle Tests enttarnen Hybride erneut als Dreckschleudern

Wie der vorliegende Fall zeigt, hat Daimler Plug-in-Hybride von der technischen Seite nicht im Griff. Hinzu kommt, dass Plug-in-Hybride teils extrem hohe Mengen des Umweltgifts CO2 ausstoßen. Wie bereits die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 2. September 2020 so kommt auch eine Untersuchung im Auftrag von "Transport and Environment" (T&E), einem Zusammenschluss von 51 Umweltverbänden, zu einem katastrophalen Ergebnis. Der Umweltdachverband spricht von der "Gefahr eines neuen Dieselskandals".

Wie das Online-Portal T-Online berichtete wurden die Fahrzeuge BMW X5, Volvo XC60 und Mitsubishi Outlander mit verheerenden Ergebnissen getestet. Sie stießen mit einer vollgeladenen Batterie unter optimalen Bedingungen 28 bis 89 Prozent mehr CO2 aus – bei leerer Batterie waren es sogar 300 bis 800 Prozent mehr als im Prospekt angegeben war. Wenn die Batterie während der Fahrt vom Verbrenner aufgeladen wird, liegt der CO2-Ausstoß 300 bis 1.200 Prozent über den Herstellerangaben.

Gerade beim letzten Punkt wird klar, dass es offensichtlich technisch nicht möglich ist, Verbrenner und E-Motor umweltfreundlich zu verbinden. Denn nur wenn der E-Motor mitläuft, erzielen Hybride niedrigen Spritverbrauch und CO2-Ausstoß. Doch diese Kombination ist relativ selten, weil die meiste Zeit mit dem Verbrenner gefahren wird.

Für Stef Cornelis, Direktor Deutschland bei T&E ist klar, dass Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge nicht für einen sauberen Betrieb im Straßenverkehr, sondern zur Ausschöpfung der staatlichen Förderung und Erreichung der europäischen Flottengrenzwerte gebaut werden. Kein europäisches Land gebe mehr Steuergelder für die Subventionierung aus: "Derzeit verschwendet Deutschland mehr als 500 Millionen Euro an Subventionen für Fake-E-Fahrzeuge." T&E fordert deshalb das Ende von staatlichen Kaufprämien und Steuervorteilen für Plug-in-Hybride.

 Statt 51 hat GLC 300e 4MATIC nur eine Reichweite von 21 Kilometern

Wie Verbraucher von der Automobilindustrie getäuscht werden, zeigt der am 13. November 2020 zur ersten Klage im Hybrid-Nepp führende Fall eines von Daimler hergestellten Mercedes GLC 300e 4MATIC:

  • Aus umweltfreundlichen Gesichtspunkten hatte sich der Kläger für einen Plug-in-Hybrid von Daimler entschieden. Mit dem Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC wollte er elektrisch zur Arbeit und zum Einkaufen fahren. Abends sollte der Hybrid zu Hause an der eigenen Steckdose wieder aufgeladen werden. Der Strom dazu kam aus der Photovoltaik-Anlage des Klägers. Der Benzinmotor sollte zur Sicherheit dienen, falls doch größere Fahrten anstanden. Denn ein vergleichbares rein elektrisch betriebenes Fahrzeug von Mercedes hatte nur eine Reichweite von 200 Kilometern. Das war dem Kläger zu wenig und zu unsicher. Daher entschied er sich für den Hybrid mit Benzinmotor. Auch, weil der Hersteller eine Reichweite mit dem E-Motor von 51 Kilometern versprach. Und 51 Kilometer hätten für die Fahrten zur Arbeit und in den Supermarkt bestens ausgereicht. Und falls doch der Benziner nötig gewesen wäre, warb Daimler mit einem Verbrauch zwischen sieben und acht Liter Sprit pro 100 Kilometer. Durchschnittlich sollte der Spritverbrauch bei 2,2 l/100 km liegen. Vom Daimler-Verkäufer wurde das alles so bestätigt und für realistisch erklärt. Das war für den Kläger stimmig und dafür nahm er auch einen höheren Preis für den Hybrid im Vergleich zum E-Auto in Kauf. Daimler bekam den Zuschlag.

  • Soweit die Theorie. In der Praxis sah das ganz anders aus: Das Fahrzeug wurde Mitte Oktober ausgeliefert. Die Klägerpartei musste schnell feststellen, dass das Fahrzeug nicht im Ansatz das einhält, was versprochen wurde. Die von Daimler angegebenen Verbrauchswerte sind lächerlich. Die 51 km Reichweite sind nicht im Ansatz erreichbar. Es sind 25 km bis 30 km, wenn überhaupt. Bei einer Fahrt von circa 1 km schlägt das bei der Restreichweite des Elektromotors mit bis zu 8 km durch. Fährt man auf der Autobahn mit 130 km/h ohne Elektromotor, verbraucht der Benzinmotor circa 12 l/100km. Letzteres sind Werte, die es zuletzt in den 80er-Jahren bei Benzinmotoren gegeben hat. Mit einem modernen Fahrzeug hat dies in jedem Fall nichts zu tun. Bei denen von Daimler vorgegebenen Werten handelt es sich um reine Phantasiewerte. Der Kraftstoffverbrauch liegt im Vergleich zu dem normalen Benziner bei fast dem Doppelten. Die elektrische Reichweite liegt fast bei der Hälfte. Dies sind schockierende Werte.

 

  • Zusammenfassend lässt sich sagen. Das Fahrzeug ist eine Katastrophe in vielerlei Hinsicht.
    1. Erstens werden Hybride von der Bundesrepublik aus umweltpolitischen Gründen massiv gefördert. Die Förderung kommt nicht der Umwelt zu Gute, sondern der Automobilindustrie. Es ist eine reine Verkaufsförderung der Industrie.
    2. Zweitens sollte das Fahrzeug so genutzt werden, dass es nicht mit Benzin aufgetankt werden muss. Dies ist bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug nur dann möglich, wenn kürzeste Strecken gefahren werden. Wird eine längere Strecke gefahren (50km hin und zurück) ist ein alleiniges fahren ohne Elektromotor unmöglich.
    3. Drittens sind die Angaben zum Spritverbrauch und der Reichweite des Elektromotors irreführend, fehlerhaft und betrügerisch.
    4. Viertens sollen mit dem ganzen Hybrid-Paket Kunden angelockt werden, ein vermeintlich günstiges und umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen. Das Ganze ist ein gigantischer Nepp.

  • Das Fahrzeug ist somit mangelhaft. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Hersteller einen Minderungsbetrag von mindestens 30 Prozent. Der Mercedes Benz GLC 300 e 4MATIC hatte 71.291,98 Euro gekostet.

  • Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern von Hybrid-Fahrzeugen dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

 

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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