Nächste Klage im Abgasskandal gegen Fiat / Betroffen ist Reisemobil von Dethleffs „Trend T6717“

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Beinahe alle Hersteller von Reise- und Wohnmobilen sind in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) verwickelt. Die Hersteller setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato. Der ist mit Motoren ausgerüstet, die die Abgasreinigung manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat daher am Landgericht Wuppertal am 5. November 2020 Klage gegen FCA eingereicht (Az. 17 O 357/2020). Streitgegenständlich ist das Wohnmobilmodell Trend T6717 von Dethleffs. Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbraucher zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

 

Nächste Klage gegen Fiat im Diesel-Abgasskandal betrifft Dethleffs

Mit dem Diesel-Abgasskandal bei Fiat-Chrysler ist auch die Wohnmobil-Branche betroffen. Fiat und Iveco verkaufen ihre Fahrgestelle und Motoren an namhafte Reise- und Wohnmobilhersteller. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg eingereicht.  Das Mobil „Adria Twin“ wird von der Firma Adria Mobil aus Slowenien vertrieben. In der aktuellen Klage steht ein Wohnmobil des Herstellers Dethleffs im Mittelpunkt. Das Modell „Trend T6717“ basiert auf einen Ducato. Hier die Fakten zur nächsten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles in der Bundesrepublik:

  • Im Mai 2020 kaufte der Kläger das Fahrzeug von Dethleffs „Trend T6717“ für rund 43.900 Euro. Die Erstzulassung war im Mai 2017.

  • Beim Motor handelt es sich um einen für den Fiat Ducato typischen 2,3 Multijet Euro 6 mit 130 PS. Der Motor steht auf einer Liste, die die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zuge von Durchsuchungen bei FCA am 22. Juli 2020 veröffentlicht hatte.

  • Mit Klage vom 5. November 2020 soll das Landgericht Wuppertal feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet.

  • Gegen den Fiat Ducato laufen im Zusammenhang mit Durchsuchungen bei Fiat Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Behörde bittet Fiat-Kunden, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen.

  • Auch beim Kraftfahrt-Bundesamt wird der Ducato als im Diesel-Abgasskandal verwickelt geführt.

  • Die Deutsche Umwelthilfe deckte den Abgasskandal bei Fiat bereits 2016 auf. Der Fiat-Motor schaltet nach 22 Minuten die Abgasreinigung vollständig ab, so das Ergebnis von zahlreichen Tests. Für den Chemiker und Umweltexperten Axel Friedrich sind alle Motoren des Konzerns mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 manipuliert. Sie halten die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein und im normalen Straßenverkehr wird die Luft verpestet.

  • Auch bei Untersuchungen durch den ADAC viel der Fiat Ducato beim Ausstoß von Stickoxiden negativ auf. Bei NOx-Emissionen im normalen Straßenverkehr emittiert der Ducato rund 1.200 mg/km an NOx – erlaubt sind bei Euro 5 180 mg/km.

  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird.

  • Das Fahrzeug ist aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und dem Verbraucher ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht dem Fahrzeug die Stilllegung.

  • Der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegen Unterlagen vor, aus denen ersichtlich wird, dass im Jahr 2016 dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium bekannt war, dass Fiat seine Motoren manipuliert. Die Reise- und Wohnmobile bekamen trotzdem eine Typengenehmigung. Der heutige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) setzte sich damals für eine „einfache Lösung“ für die Hersteller ein.


Welche Optionen haben Verbraucher bei einer Klage?

Insgesamt gibt es fünf Möglichkeiten für geschädigte Verbraucher, Schadensersatz einzufordern und Verantwortliche des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler zur Rechenschaft zu ziehen. Gegen den Motorenlieferanten Fiat, den Hersteller, den Händler und sogar die Bundesrepublik Deutschland können Klagen gerichtet werden. Wie sehen die Möglichkeiten im Detail aus?

  • Neulieferung

Wurde das Fahrzeug als Neuwagen bei einem Händler gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Reisemobiles noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines aktuellen sauberen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Wohnmobil zurückgegeben werden. Hierzu hat sich der Bundesgerichtshof bereits positiv geäußert. Der Clou dabei ist, dass für das alte Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung bezahlt werden müssen. Man ist also jahrelang kostenlos gefahren.

  • Rücktritt/Rückgabe

Sowohl gegenüber dem Hersteller als auch gegenüber dem Händler kann die Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Es muss der Kaufpreis zurückgezahlt werden und zuzüglich Ausstattungen, die an dem Fahrzeug angebracht wurden. Bisher nimmt die Rechtsprechung noch an, dass eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist. Um die zu berechnen, gibt es auf der Website der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Rückabwicklungs-Rechner. Da der Fiat Ducato sehr langlebig ist, kann man durchaus eine Gesamtlaufleistung von 400.000 oder 500.000 km annehmen. Dadurch lohnt sich die Rückgabe. Die Frage, ob überhaupt eine Nutzungsentschädigung geschuldet ist, muss aber noch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden, dem diese Frage von mehreren Gerichten bereits vorgelegt worden ist.

 

  • Minderung

Das Fahrzeug muss jedoch nicht zwingend zurückgegeben werden. Schließlich hängt das Herz eines jeden Campers an seinem Wohnmobil. Aufgrund der Manipulation hat es jedoch mit Sicherheit einen Minderwert, den man geltend machen kann. Die Kanzlei hat bereits Urteile erstritten, in denen 25 Prozent des Kaufpreises als Minderung gewährt wurden.  Die Verbraucher können also ihr Fahrzeug behalten und erhalten einen großen Teil des Kaufpreises zurück. Die Kanzlei empfiehlt diese Variante nicht, weil die Weiternutzung der Fahrzeuge mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Diesel-Fahrverbote und behördlich angeordnete Stilllegungen sind möglich. Darüber hinaus ist es fraglich, ob eine Nachrüstung bei den Motoren überhaupt machbar ist. Das Software-Update bei VW hat nach Expertenmeinungen und Verbraucherstimmen zu nachlassender Motorenleistung und erhöhtem Spritverbrauch geführt.

 

  • Schadensersatz

Neben all diesen Varianten lässt die Kanzlei feststellen, dass Fiat Schadensersatz schuldet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Schäden, die durch eine Stilllegung oder durch sonstige Maßnahmen entstehen, abgedeckt sind. So werden die Ansprüche der Verbraucher auch vor einer möglichen Verjährung geschützt.

 

  • Staatshaftungsklage gegen die BRD

Eigentlich hätten die Wohnmobile spätestens ab 2016 durch die Bundesrepublik mit einem Verkaufsstopp belegt werden müssen. Doch die Politik hat die Wohnmobilhersteller in Deutschland offensichtlich schützen wollen und beim Kraftfahrt-Bundesamt für eine Genehmigung der Fahrzeuge gesorgt. Zudem wurde europäisches Recht nicht richtig umgesetzt. Die Kanzlei verklagt im Namen ihrer Mandanten, die ihr Fahrzeug ab 2016 erworben haben, die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz.


Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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