Nebenklage | Was kann sie - Was bringt sie?

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Was bringt die Nebenklage?

Zweck:  Die Nebenklage dient der Besserstellung der Rechte des Verletzten im Strafverfahren gegen den Täter. Sie gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, dem Straftäter nicht als Opfer gegenüberzutreten, was häufig der psychologischen Bewältigung der Folgen der Straftat dient.

Auch können Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden, sodass ein gesondertes Zivilverfahren entbehrlich ist.

Wann ist die Nebenklage möglich?

Die Erhebung der Nebenklage ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Wirksam wird sie frühestens mit der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, kann die Nebenklage aber jeder Zeit erfolgen. Sowohl im laufenden Strafverfahren als auch erst in der Rechtsmittelinstanz (Berufung oder Revision).

Welche Rechte hat der Nebenkläger?

Die Rechte des Nebenklägers sind beispielsweise das Fragerecht an den Angeklagten, das Recht Beweise zu erheben, Akteneinsichtsrecht, einen Rechtsbeistand zu bekommen, einen Richter abzulehnen. Der Nebenkläger kann auf die Beweisaufnahme Einfluss  nehmen und insbesondere auf eine sachgerechte Ausübung der Aufklärungspflicht des Gerichts hinwirken.

Wer bezahlt die Nebenklage?

Nach dem Gesetz (StPO - Strafprozessordnung) trägt der Angeklagte die Kosten der Nebenklage, wenn er verurteilt wird.

In Ausnahmefällen trägt auch der Staat die Kosten der Nebenklage.

Wer bezahlt den Opferanwalt?

Grundsätzlich auch der Angeklagte mit der Verurteilung.

Häufig erteilen auch die Rechtsschutzversicherungen eine Kostendeckungszusage.

Kann man die Nebenklage auch wieder zurückziehen?

Ja, kann man. In jedem Verfahrensstadium ist eine Rücknahme der Anschlusserklärung als Nebenkläger jederzeit und unproblematisch möglich. 

Eine Begründung für die Rücknahme der Nebenklage bedarf es nicht.

Kosten entstehen dadurch nicht.

Wer kann als Nebenkläger auftreten?

Nach § 395 StPO - Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger - können alle Verletzte einer Straftat als Nebenkläger auftreten

Auch die Angehörigen von Geschädigten können als Nebenkläger auftreten, sofern das Opfer dazu nicht mehr in der Lage ist.

Fazit:

Mit dem Rechtsinstitut der Nebenklage hat der Gesetzgeber für den Verletzten ein wichtiges Instrument geschaffen, sich am Strafverfahren zu beteiligen.

Der Geschädigte wird zum Prozessbeteiligten erhoben. Er hat eigene Antrags-, Information- und Beteiligungsrechten. Materielle Schäden können bereits im Strafverfahren reguliert werden.

Die Opferschutzgesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen und entwickelt sich ständig fort.

Aus meiner praktischen Tätigkeit ( z. B. Vertretung von Nebenklägern im Love-Parade-Verfahren) empfehle ich immer eine frühzeitige anwaltliche Beratung im Nebenklageverfahren. Denn nur  durch eine zeitnahen Rechtsberatung können die Opferschutzgesetze der Strafprozessordnung auch vollständig ausgeschöpft werden!

Als Rechtsanwältin | Fachanwältin für Strafrecht | Zertifizierte Nebenklage- und Opferschutzvertreterin (DSV . V.) und Partnerin der Rechtsanwälte SCHULTE.| PartGmbB helfe ich weiter.

Schreiben Sie mich gerne an, falls Sie eine Frage zur Nebenklage oder Opferhilfe haben!

Foto(s): © RAin Anja Riemann-Uwer, L.L. M.

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