Negele Zimmel Greuter Beller | Abmahnung wegen Filesharings?

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Hier finden Sie Hilfe und Tipps, was Sie bei einer Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller wegen des Downloads/Uploads verschiedener Filme tun müssen. Rechtsexperte Matthias Hechler hat über 17.000 Abgemahnte vertreten und berät Sie gerne.

Wie lautet der Vorwurf?

Negele Zimmel Greuter Beller vertreten in diesen Fällen die  M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD. Man wirft dem abgemahnten Internetanschlussinhaber vor, für illegale Uploads diverser Erwachsenenfilme als Täter oder Störer verantwortlich zu sein. Der Anschlussinhaber soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und mehrere hundert Euro als Schadensersatz bezahlen. Nach fruchtlosem Fristablauf wird ein Gerichtsverfahren in Aussicht gestellt.

Wie ist die Rechtslage?

Der Anschlussinhaber haftet nur dann, wenn er Täter oder Störer war. Störer ist er dann, wenn andere die Rechtsverletzung begangen haben und er seine zumutbaren Pflichten, das Filesharing zu verhindern, missachtet hat. Immerhin hat der Anschlussinhaber durch Bereitstellung seines Anschlusses zu der Rechteverletzung kausal beigetragen (Störerhaftung). Die Störerhaftung entfällt jedoch dann, wenn der Abgemahnte seine Belehrungs- und Überwachungspflichten erfüllt hat, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. So verlangt die Rechtsprechung zum Beispiel, dass das WLAN passwortgesichert sein muss und der Anschlussinhaber seine minderjährigen Kinder belehrt hat, keine Internettauschbörsen zu nutzen. Ob man auch die Ehefrau oder den Ehemann belehren muss, ist bislang nicht einheitlich geklärt.

Was tun? Holen Sie anwaltlichen Rat ein!

Standardlösungen gibt es nicht. Jeder Fall ist anders. 0815-Lösung" gibt es nicht: Wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Nehmen Sie daher spezialisiertes Anwaltswissen in Anspruch.

Ein Spezialanwalt weiß, worauf es ankommt und kann Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die vor weiteren Abmahnungen schützt. Ebenso ist ein Spezialanwalt bestens geeignet, der Abmahnkanzlei darzulegen, warum Sie als Anschlussinhaber im Einzelfall gerade nicht haften.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Bundesweite Hilfe
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  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Zahlreiche Gerichtsverfahren gegen Abmahnkanzleien geführt

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist ein seit 5 Jahren auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen tätiger und erfahrener Anwalt. Er hat über 17.000 Filesharing-Opfer vertreten.


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