Neu: Fügen Sie Ihren Rechtstipps ein Titelbild hinzu

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Carmen Brückner anwalt.de-Redaktion
Neu: Fügen Sie Ihren Rechtstipps ein Titelbild hinzu

Bilder werten Texte auf, wecken die Aufmerksamkeit der Leser und schaffen so mehr Reichweite. Damit auch Ihre Rechtstipps für Leser noch attraktiver und von Google noch besser bewertet werden, können Sie ab sofort Ihren Rechtstipps ein Titelbild hinzufügen – schnell und einfach in Ihrem anwalt.de-Konto

Google & Social Media: Bilder bringen mehr Reichweite 

Je mehr unterschiedliche Elemente ein Artikel enthält – Bilder, Videos, Überschriften, Zitate – desto besser wird er von Google bewertet. Wer Bilder verwendet, rankt mit seinem Rechtstipp nicht nur in der normalen Google-Suche, sondern auch in der Bildersuche von Google. „Dadurch hat man auch die Möglichkeit, und das ist meiner Meinung nach der größte Mehrwert, in den Zusatzboxen, wie Featured Snippets und Bilderboxen zu ranken”, so Markus Abraham, Suchmaschinen-Experte bei anwalt.de. Enthält ein Artikel mindestens ein visuelles Element, wird er zudem in den Social-Media-Kanälen fast doppelt so oft geteilt wie ein Beitrag ohne Bild. Erfahrungsgemäß sind authentische Bilder, die Emotionen hervorrufen, hier besonders wirkungsvoll. Wer also Bilder verwendet, kann seine Reichweite deutlich erhöhen. Das Titelbild des Rechtstipps wird bei Posts in sozialen Netzwerken automatisch angezeigt. 

Tipps für die Bild-Auswahl 

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, denn Bilder werden schneller wahrgenommen als Text und sind wichtig für den ersten Eindruck. 

Vermeiden Sie jedoch die sogenannte Text-Bild-Schere: Das Bild sollte entweder die gleiche Geschichte erzählen wie der Text oder zumindest einen inhaltlichen Bezug zum Thema, über das Sie schreiben, haben. Der Bogen zwischen Bild und Text lässt sich übrigens gut in der Bildunterschrift schlagen.

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Infografiken, Collagen und Co. – es muss nicht immer das klassische Bild sein 

Abstrakte und komplexe Zusammenhänge lassen sich anhand von Grafiken oftmals besser darstellen, als diese im Text zu erklären. Umgekehrt können Leser in einer Infografik aufbereitete Sachverhalte innerhalb von Sekunden erkennen und ihre Beziehung zueinander verstehen. Auch mit gut gemachten Illustrationen lassen sich komplizierte Themen vereinfacht und verständlich darstellen. 

Urheberrecht und Nutzungsrecht beachten 

Beachten Sie in jedem Fall, dass sie über ein passendes Nutzungsrecht für das von Ihnen veröffentlichte Werk verfügen. Halten sie zudem eventuell vereinbarte Nutzungsbedingungen ein. Dasselbe gilt für Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte. Für die Urheberbenennung finden Sie Eingabefelder neben der Fläche, auf die sie die Bilddatei zum Hochladen einfach ziehen können. Die von Ihnen gemachten Angaben zum Urheber erscheinen dann direkt unter Ihrem Rechtstipp. 

 (CBR/GUE; ZGRA) 

Foto(s): © anwalt.de

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