Neue Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller für M.I.C.M. MIRCOM

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Uns erreicht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Werk der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller. Wie in allen uns bekannten Fällen werden die Zahlung eines Schadenersatzes sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die vorgelegte Abmahnung betrifft den Film “Daughter does Daddy 2″.

Die vorliegende Abmahnung

  • Abmahnende Kanzlei: Negele Zimmel Greuter Beller
  • Rechteinhaber: M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD
  • Betroffenes Werk: “Daughter does Daddy 2″

Abmahnschreiben, Zahlungsanspruch und Unterlassungsanspruch

Bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen geht es immer darum, dass das genannte Werk unerlaubt über den Internetanschluss des Anschlussinhabers verbreitet worden sein soll.

In jedem Fall ist Ausgangspunkt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der vermutet wird, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist.

Diese Vermutungshaftung ist immer der Ausgangspunkt und es kommt nach Erhalt einer Abmahnung immer darauf an, ob eine Entkräftung möglich ist.

Wegen der vermuteten Haftung des Anschlussinhabers werden gegen diesen Ansprüche auf Unterlassung und u.a. Schadenersatz geltend gemacht.

Die Zahlungsansprüche bilden nicht den Hauptbestandteil der Abmahnung. Bedeutender ist der geltend gemachte Unterlassungsanspruch.

Zu den Zahlungsansprüchen

Normalerweise werden mit einer Abmahnung immer Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Daneben werden außerdem die angefallenen Anwaltskosten sowie ggf. Aufwendungen für die getätigten Ermittlungen und Auskunftsverfahren beansprucht. Die Beträge können im Einzelfall durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Oft wird ein pauschaler Vergleichsbetrag angeboten, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt werden können.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die geltend gemachten Ansprüche ohne anwaltliche Prüfung zu erfüllen. In welchem Umfang die Ansprüche bestehen, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Schadenersatz muss nur der Täter einer Rechtsverletzung leisten; Erstattungsansprüche hinsichtlich der angefallenen Anwaltskosten kommen hingegen auch bei einem sog. Störer in Betracht. Ob eine Täter- oder Störerhaftung tatsächlich gegeben ist, sollte aber durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Die Unterlassungsforderung

Das Hauptaugenmerk liegt hingegen auf dem Unterlassungsanspruch. Denn Unterlassungsansprüche sind in rechtlicher und finanzieller Hinsicht an deutlich schwerwiegendere Folgen geknüpft.

In rechtlicher Hinsicht gilt es zu beachten, dass die Unterlassungserklärung - egal in welcher Form diese abgegeben wird - grundsätzlich lebenslange Bindungswirkung entfaltet und im Falle eines Verstoßes auch eine Vertragsstrafe nach sich zieht.

Häufig werden Abmahnungen gleich Unterlassungserklärungen zur Unterzeichnung beigefügt. Es gibt aber auch Fälle, in denen ganz bewusst kein Formulierungsvorschlag für eine solche Erklärung beigefügt ist.

Grundsätzlich gilt, dass bei Bestehen der Unterlassungsansprüche immer eine eigene Erklärung verwendet werden sollte.

Der Unterlassungsanspruch ist in jedem Fall derjenige Anspruch, der in rechtlicher Hinsicht auf lange Jahre hohe finanzielle Risiken in sich birgt. Vor diesem Hintergrund muss es immer erst einmal um diesen Anspruch gehen. Ob und wie der Anspruch zu erfüllen ist, muss dann immer im Einzelfall geklärt werden. Dabei sollte in jedem Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Was Sie tun können

Jede Abmahnung stellt ein Problem für den abgemahnten Anschlussinhaber dar. Dieses Problem kann aber gelöst werden.

  •     Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Gegner auf
  •     Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet - in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  •     Auf keinen Fall dürfen Sie die Abmahnung ignorieren
  •     Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  •     Lassen Sie sich durch einen mit der Materie vertrauten Anwalt beraten

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie - gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit, diese einem wirtschaftlichen Ergebnis zuzuführen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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