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Neue Abmahnung Zierhut IP für FRIDA KAHLO CORPORATION

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell bearbeite ich eine weitere Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP Mir im Auftrag der FRIDA KAHLO CORPORATION vom 17.06.2021.

Meine Mandantin betreibt eine Webseite für Kunstgegenstände und stellt diese dort in einer Art Galerie aus. Zusätzlich betreibt Sie einen Webshop, wo diese Produkte angeboten werden. Zur Bewerbung einer Halskette wurde in der Artikelüberschrift die Bezeichnung „Frida Kahlo“ verwendet. Auf der Halskette ist das Portrait der Künstlerin Frida Kahlo aufgedruckt.

Die FRIDA KAHLO CORPORATION ist u.a. Inhaberin der Wortmarke Frida Kahlo, eingetragen beim Europäischen Markenamt (EUIPO).

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bzgl. der Wortmarke „Frida Kahlo“ wird die Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn gefordert. Auch die nach einem Gegenstandswert von 187.500,00 € in Berechnung gebrachten Rechtsanwaltsgebühren als Vergleichsangebot in Höhe von 2.884,70 € sind sind aus weiteren Abmahnungen der Kanzlei Zierhut IP bekannt.

Abmahnung berechtigt?

Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt ist ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke „Frida Kahlo“ vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C-558/08). Ob die Marke aus Sicht des angesprochenen Verkehrskreises zur Unterscheidung der Produktherkunft benutzt wird und eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann, ist unter Beachtung der Kennzeichnungsgewohnheiten des jeweiligen Produktsektors zu ermitteln (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18). Eine markenmäßige Benutzung liegt nicht vor, wenn das als Marke geschützte Kennzeichen zu rein beschreibenden Zwecken benutzt wird (EuGH, Urteil vom 18.06.2009, C-487/07 – L’Oréal/Bellure).

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
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