Neue Regeln beim Verkauf bzw. bei der Vermietung von Immobilien

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Dass sich die bei der Veräußerung von Immobilien anfallende Grunderwerbsteuer seit der Abschaffung eines bundeseinheitlichen Steuersatzes von 3,5 Prozent in den meisten Bundesländern zum Teil deutlich erhöht hat, dürfte vielen Immobilienbesitzern bekannt sein. Auch zu Beginn des neuen Jahres haben mehrere Bundesländer erneut die Sätze für die Grunderwerbsteuer erhöht, Spitzenreiter ist seit 1. Januar 2014 Schleswig-Holstein mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent.

 

Weniger bekannt sind die Neuerungen durch die Energieeinsparverordnung EnEV 2014, die zum 1. Mai 2014 Änderungen für Eigentümer mit sich bringen wird, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. In der Anzeige, in der die Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird, müssen die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis künftig angegeben werden.


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