Neue Widerrufsbelehrung seit 11.06.2010

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Die Widerrufsbelehrung muss seit dem 11.06.2010 an die neuen rechtlichen Grundlagen angepasst werden.

Ganz entscheidend ist die Änderung der Widerrufsfrist. Bisher galt bei eBay eine solche Frist von einem Monat. Nunmehr wird dies den gesetzlichen Gegebenheiten angepasst: Es gilt sodann eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Wer dies nicht pünktlich ändert, muss mit Abmahnungen von Mitbewerbern rechnen.

Wurde man bereits in der Vergangenheit abgemahnt und hat eine entsprechende Unterlassungserklärung dazu abgegeben, weil man statt des bisher geltenden einen Monats lediglich die 14-tägige Widerrufsfrist angegeben hatte, muss diese Unterlassungserklärung umgehend gekündigt werden.

Darüber hinaus wird das Rückgaberecht erleichtert. Im Ergebnis war aufgrund der Änderungen auch die amtliche Mustervorlage der Widerrufsbelehrung zu erneuern.

eBay-Händler sollten also umgehend handeln.


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