Neuer Fall für Frommer Legal: Abmahnung von „The Zone of Interest“

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Die Kanzlei Frommer Legal hat nicht zum ersten Mal eine Abmahnung wegen angeblichen illegalen Filesharings für den Film „The Zone of Interest“ ausgesprochen. Der Vertrieb des Filmes sowie die Rechte an ihm unterliegen der deutschen LEONINE Distribution GmbH. Bei der Oscarverleihung 2024 wurde der Film für den besten internationalen Film sowie den besten Ton ausgezeichnet.

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung zu unterschreiben. Nähere Details dazu lesen Sie in diesem Beitrag. Stattdessen sollten Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren, um die Rechtslage fachgerecht zu klären.

Um welches Thema geht es in dem ausgezeichneten Film „The Zone of Interest“?

„The Zone of Interest“ ist ein 2023 erschienener Spielfilm von Jonathan Glazer. Der Historienfilm basiert auf dem gleichnamigen Roman des britischen Autors Martin Amis. Im Zentrum der Handlung steht die Familie von Rudolf Höß, der von Mai 1940 bis November 1943 das Konzentrationslager Auschwitz leitete. Die Hauptrollen werden von Christian Friedel und Sandra Hüller verkörpert. Der Film, eine internationale Koproduktion zwischen dem Vereinigten Königreich, Polen und den USA, feierte seine Premiere im Mai 2023 beim Internationalen Filmfestival von Cannes und wurde von Kritikern hochgelobt. Bei der Oscarverleihung 2024 erhielt der Film Auszeichnungen für den besten internationalen Film sowie den besten Ton.

Die Geschichte spielt zur Zeit der Tätigkeit von Rudolf Höß als Lagerkommandant des KZ Auschwitz. Auf einem direkt an das Lager grenzenden Grundstück versucht die Familie Höß, ein scheinbar normales Leben zu führen. Das Haus ist mit einem liebevoll von Hedwig Höß angelegten Paradiesgarten ausgestattet, in dem Blumen- und Gemüsebeete gedeihen. Trotz der grausamen Realität im Lager bemüht sich die Familie um eine Art Alltagsroutine.

Ist die Unterlassungserklärung der LEONINE Licensing GmbH für den Film „The Zone of Interest“ zulässig?

Der Film „The Zone of Interest“ darf nicht ohne die Zustimmung von LEONINE Licensing GmbH kopiert und zugänglich gemacht werden, behauptet sie. Das ist aber nicht ganz korrekt. Im Urheberrecht gibt es bestimmte Ausnahmen, die es erlauben, Werke auch ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zu kopieren, beispielsweise für den privaten Gebrauch. Auch das Bereithalten zum Abruf ist nicht generell verboten, sondern nur dann, wenn das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Es ist jedoch erlaubt, Werke wie „The Zone of Interest“ einzelnen Familienmitgliedern zugänglich zu machen. Der Grund besteht darin, dass die Familie nicht zur Öffentlichkeit zählt. Wichtig ist, dass die LEONINE Licensing GmbH in der Unterlassungserklärung verlangt, es ab sofort zu unterlassen, den Film „The Zone of Interest“ über das BitTorrent-Protokoll im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Es ist jedoch möglich, dass die Torrent-Datei, die in diesem Fall den Film enthält, nur einem eingeschränkten Empfängerkreis zugänglich gemacht wird, z. B. in einer geschützten Umgebung oder wenn die Datei mit einem Passwort geschützt ist. In dem Fall dürfte die Datei ausschließlich von den Personen geöffnet werden, die das Passwort erhalten haben. Eine solche private oder familiäre Nutzung wäre nicht öffentlich und daher zulässig. Allerdings scheint die LEONINE Licensing GmbH mit der Unterlassungserklärung auch potenziell erlaubte Nutzungen unterbinden zu wollen.

Wie hoch ist die Forderung für Filesharing – und  muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die Forderung von Frommer Legal in Höhe von 980,60 € setzt sich aus Rechtsverfolgungskosten, Schadensersatz und Umsatzsteuer (235,80 €, 700,00 €, 44,80 €) zusammen. Lesen Sie hier mehr zu Umsatzsteuer – ja oder nein. Es ist ratsam, diese geforderten Leistungen gründlich zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Ob Sie die Unterlassungserklärung von Frommer Legal unterschreiben müssen, hängt von den genauen Umständen ab. Wenn Sie tatsächlich gegen die Urheberrechte der LEONINE Licensing GmbH verstoßen haben, sind Sie in der Regel verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollte diese nicht ungeprüft und unverändert unterschrieben werden, da eine Unterlassungserklärung häufig eine lebenslange Verpflichtung beinhaltet. Eine darauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kann die Formulierungen prüfen und unter Umständen anpassen, um übermäßige oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Falls Sie das Filesharing nicht selbst begangen haben, haften Sie in der Regel nicht, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die eine Haftung begründen könnten. In einigen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um das Risiko rechtlicher Schritte wie einer Unterlassungsklage zu minimieren. Lassen Sie sich dazu am besten professionell beraten.

Muss ich die Situation ernst nehmen?

Es wäre riskant, sich in dieser Situation einfach entspannt zurückzulehnen, da Abmahnungen wie diese ernste Konsequenzen haben können, wenn nicht angemessen darauf reagiert wird. Nehmen Sie die Sache ernst!. Der empfohlene Ansatz besteht darin, proaktiv und überlegt zu handeln:

  1. Abmahnung ernst nehmen: Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob die Vorwürfe berechtigt sind, sollten Sie das Schreiben nicht ignorieren.
  2. Keine vorschnellen Entscheidungen: Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne rechtliche Beratung und zahlen Sie die geforderten Beträge nicht ohne Prüfung.
  3. Rechtliche Beratung einholen: Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, und Sie bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen.
  4. Beweise sichern: Falls Sie nachweisen können, dass Sie den Vorwurf nicht zu verantworten haben, sollten Sie entsprechende Unterlagen oder Zeugenaussagen bereithalten.
  5. Präventive Maßnahmen: Sollten Sie den Film oder die Torrent-Dateien besitzen, löschen Sie diese von Ihrem Computer, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Ein entspannter Umgang ist nur dann möglich, wenn Sie durch einen erfahrenen Anwalt Klarheit über die Situation und deren rechtliche Tragweite erhalten. Möchten Sie vielleicht mehr über geeignete Anwälte oder erste Schritte erfahren?

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen des Films „The Zone of Interest“ – wir bieten kostenlose Ersteinschätzung an

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal Filesharing Abmahnung wegen „The Zone of Interest“ oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Auf diese Weise können Anschlussinhabern die Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen den Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv.   
  • unterstützt mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal.  
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren.    
  • weiß stark zu verhandeln.   
  • ist transparent und berechnet fair.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Ihre Rechte eintreten und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kompetent beraten. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder auf unserer Homepage mehr über unsere Kanzlei erfahren. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auf unserem Blog zahlreiche Beiträge und hilfreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts im Kästchen neben diesem Beitrag.

Foto(s): Wachs, Adobe

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