Neues Urteil: Schufa muss 3.000 € Schadenersatz zahlen – So sichern Sie jetzt Ihre Ansprüche!
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Das Landgericht Bayreuth hat in einem aktuellen Urteil die Schufa zu 3.000 € Schadenersatz an eine Klägerin verurteilt. Es wird empfohlen, rechtliche Beratung einzuholen.
Ein neues, hochaktuelles Urteil des Landgerichts Bayreuth setzt ein deutliches Zeichen für Verbraucherrechte: Die Schufa wurde verurteilt, einer Klägerin 3.000 € Schadenersatz zu zahlen, da sie nicht ausreichend über die Berechnung ihres Score-Werts informiert wurde. Das Gericht entschied, dass die Schufa umfassende Auskunft über die Berechnung von Score-Werten erteilen muss.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie durch unklare oder fehlerhafte Schufa-Einträge finanzielle Nachteile erlitten haben – etwa durch abgelehnte Kredite oder Mietverträge – könnten Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Das Urteil zeigt, dass Gerichte bereit sind, Verbraucherrechte gegenüber der Schufa zu stärken.
Ihr nächster Schritt:
Eigene Schufa-Daten prüfen: Fordern Sie kostenlos eine Selbstauskunft bei der Schufa an, um Ihre gespeicherten Daten zu überprüfen.
Unstimmigkeiten dokumentieren: Sollten Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge finden, dokumentieren Sie diese sorgfältig.
Rechtliche Beratung einholen: Wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Handeln Sie jetzt!
Nutzen Sie dieses wegweisende Urteil, um Ihre Rechte durchzusetzen. Eine rechtzeitige Prüfung und gegebenenfalls rechtliche Schritte können nicht nur zu einer Löschung fehlerhafter Einträge führen, sondern auch zu einer finanziellen Entschädigung.
Rechtsanwalt Johannes Goetz, Partner der Kanzlei Klamert & Partner PartGmbB ist bundesweit für Schufa-Geschädigte tätig. Er steht jetzt für eine
kostenfreie Erstberatung
zur Verfügung.
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