Neueste Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung: Science-Fiction-Film The Matrix Resurrections
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Frommer Legal mahnt auch im vorliegenden Fall wieder einmal aufgrund von illegalem Filesharing ab – im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. Diesmal betrifft es den Film The Matrix Resurrections. Ein dringender Rat: Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Stattdessen sollte ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen und kontaktiert werden.
Wovon handelt der Film The Matrix Resurrections?
The Matrix Resurrections ist ein Science-Fiction-Film, der als Fortsetzung der Matrix-Trilogie von den Wachowski-Geschwistern konzipiert wurde. Im MIttelpunkt der Handlung steht Thomas Anderson (Keanu Reeves), auch bekannt als Neo, der sich in einer neuen Version der Matrix wiederfindet und versucht, die Realität zu verstehen und gegen die Maschinen zu kämpfen. Dabei wird er von alten Verbündeten wie Trinity unterstützt und muss sich neuen Herausforderungen stellen. Der Film thematisiert unter anderem die Frage nach Realität, Identität und Freiheit.
Wann kommt es zu einer Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung für The Matrix Resurrections?
Die Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung The Matrix Resurrections ist eine Standardabmahnung. Hier behauptet Frommer Legal, dass über einen bestimmten Internetanschluss der Film The Matrix Resurrections in einem Filesharing-Netzwerk bereitgehalten wurde. Damit sei er öffentlich zugänglich gemacht worden. Der Nutzer hat also den Film, jedenfalls teilweise, auf seinem Rechner gehabt; jeder andere Internetnutzer konnte ihn von dort herunterladen.
Damit würden die Rechte der Warner Bros. Entertainment Inc. verletzt. Damit diese Rechtsverletzung nicht fortgesetzt wird, spricht Frommer Legal eine Filesharing-Abmahnung The Matrix Resurrections aus. Diese enthält die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie 700,00 € Schadensersatz und 235,80 € Kostenerstattung zu zahlen. Umsatzsteuer fällt dabei nicht an.
Verlangt Frommer Legal sonst nicht auch Umsatzsteuer?
Bis vor einigen Jahren hat Frommer Legal grundsätzlich keine Zahlung von Umsatzsteuer gefordert. Zwar musste die Filmfirma an Frommer Legal Umsatzsteuer bezahlen, bekam sie aber vom Finanzamt erstattet, weil die Beauftragung von Frommer Legal im Rahmen des Geschäftsbetriebs ablief. Wenn ein Betrieb bei einem anderen Betrieb etwas kauft, ist er verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen. Wenn das Finanzamt die Gesamtrechnung über Umsatzsteuer aufmacht, berücksichtigt es alle Zahlungen von Umsatzsteuer, die im Betrieb anfallen. Und Umsatzsteuerzahlungen an andere Unternehmen sind genauso gezahlt wie Zahlungen an das Finanzamt direkt. Da macht das Steuerrecht keinen Unterschied.
Wenn also eine Firma etwas für eine andere erledigt und das mit Umsatzsteuer berechnet, kann sich die zweite Firma die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen – schon dieser Rechtsstand ist kompliziert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) machte dann aber alles noch komplizierter. Wenn Frommer Legal heute für ein deutsches Unternehmen, beispielsweise die LEONINE Licensing GmbH, eine Filesharing-Abmahnung ausspricht, gilt das nicht mehr nur als Dienstleistung von Frommer Legal an die LEONINE Licensing, sondern auch als Dienstleistung von LEONINE an den Abgemahnten. Der muss deshalb auch grundsätzlich die Umsatzsteuer auf die Abmahnkosten tragen. Dieser Sachverhalt ist schwer nachvollziehbar.
Die vorliegende Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung The Matrix Resurrections spricht aber nicht für eine deutsche Firma aus, sondern für Warner Bros. Entertainment Inc. Und die sitzt in den USA, genauer in California. Nach dem dortigen Recht wird keine VAT anfallen, also die amerikanische Form der Umsatzsteuer. Wenn aber keine Umsatzsteuer berechnet wird, muss sie auch nicht erstattet werden. Deshalb verlangt die Frommer Legal Filesharing Abmahnung The Matrix Resurrections auch keine Umsatzsteuer.
Ist die Forderung von Frommer Legal nach einer Unterlassungserklärung legal?
Wenn es stimmt, dass Sie die Rechte der Warner Bros. Entertainment Inc. an dem Film The Matrix Resurrections durch Filesharing verletzt haben, wie Frommer Legal behauptet, sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Aber nicht, bevor Sie einen kompetenten Rechtsanwalt gefragt haben, denn eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag fürs Leben, den man nicht einfach kündigen kann. Deshalb muss sie sehr gut überlegt sein. Wer nicht selbst Filesharing gemacht hat, muss meistens auch keine Unterlassungserklärung abgeben, weil man nur selten für das Filesharing anderer Leute haftet. Manchmal kann es aber klug sein, sich trotzdem zu verpflichten, um einer Unterlassungsklage zu entgehen. Das erklären Ihnen unsere Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs gern ausführlicher.
Ist die Forderung nach einer Unterlassungserklärung in der Frommer Legal Filesharing Abmahnung The Matrix Resurrections berechtigt?
Wenn Sie eine Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung The Matrix Resurrections im Briefkasten gefunden haben, werden Sie einen Schrecken bekommen haben. Sie müssen jetzt Ruhe bewahren und die Sache nüchtern betrachten. Zunächst müssen Sie davon ausgehen, dass tatsächlich über Ihren Internetanschluss der Film The Matrix Resurrections heruntergeladen werden konnte, dass also irgendjemand an einer Tauschbörse teilgenommen hat, wie die Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung The Matrix Resurrections das beschreibt. Die Ermittlungen in Frommer Legal Filesharing-Abmahnungen sind im Allgemeinen zuverlässig.
Weil für das Filesharing Ihr Internetanschluss genutzt wurde, gelten Sie zunächst als Täter. Sie können diese Vermutung zwar erschüttern, aber Sie sollten dennoch darüber nachdenken, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings sollten Sie nicht die der Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung The Matrix Resurrections beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, weil die nach unserer Auffassung zu weitgehend ist. Suchen Sie besser den Rat eines spezialisierten Anwalts. Wir sind gern bereit, Ihnen bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung zu unterstützen, die auf das Notwendige beschränkt ist.
Kann ich mich also erleichtert zurücklehnen?
Wenn Sie selbst den Film The Matrix Resurrections über ein Filesharing-Netzwerk geteilt haben sollten und die Abmahnung von Frommer Legal nicht gültig wäre, müssen Sie trotzdem etwas tun. In diesem Fall wäre es ratsam, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben, um zu vermeiden, dass Frommer Legal nachlegt und dann eine zweite gültige Abmahnung schickt, die dann vielleicht zu einer Zahlungspflicht führen könnte. Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es kann sein, dass über Ihren Internetanschluss wirklich ein Rechtsbruch passiert ist. Das heißt aber nicht unbedingt, dass Sie dafür auch persönlich haften müssen. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt gefragt haben. Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht einfach so. Antworten auf oft gestellte Fragen zu Abmahnungen von Frommer Legal finden Sie hier. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung.
Frommer Legal Filesharing-Abmahnung wegen The Matrix Resurrections – kostenlose Ersteinschätzung
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Frommer Legal-Filesharing-Abmahnung wegen The Matrix Resurrections oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Auf diesem Wege können den Anschlussinhabern Chancen und Risiken einer Verteidigung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:
- ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv
- hat mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal geführt
- kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren
- weiß stark zu verhandeln, ist transparent und berechnet fair
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Ihre Rechte eintreten und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder mehr über uns auf der Homepage der Kanzlei erfahren. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auf unserem Blog zahlreiche Informationen zu anderen interessanten Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.
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