Nun auch Abmahnung von Fareds wegen „Oliver Heldens - Gecko“?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwälte z.B. im Auftrag der Spinnin Records BV in Bezugnahme auf das Lied „Oliver Heldens – Gecko“ erhalten? Wurden Sie aufgefordert, bis zum 16.3.2015, 12 Uhr eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung von 389,50 EUR an die Kanzlei Fareds zu leisten? Ein Anwaltskollege berichtet derzeit von diesen Bestrebungen der Kanzlei Fareds. Verifizieren konnten wir diese Meldung noch nicht, es wäre jedoch keine Seltenheit, dass die Fareds-Anwälte Urheberrechtsverletzungen an Tonaufnahmen abmahnen.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung von Fareds wegen „Oliver Heldens – Gecko“ sollten die Empfänger Ruhe bewahren. In der Abmahnung geht die Gegenseite grundlegend davon aus, dass der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Er wäre somit als Täter haftbar zu machen. Nicht immer jedoch muss sich der Anschlussinhaber das gerügte Verhalten anrechnen lassen.

Da heutzutage eine Vielzahl von Personen ein- und denselben Internetanschluss nutzt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass eine andere Person, also Dritte, für die Rechtsverletzung an „Oliver Heldens – Gecko“ verantwortlich sein könnte. In diesem Fall haftet der Anschlussinhaber unter Umständen nur noch als Störer. Sollte dies der Fall sein, besteht die Möglichkeit, die geforderte Summe zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Weiterführend muss in diesem Fall noch überprüft werden, ob er seinen Prüf- und Sicherungspflichten nachgekommen ist. Sollte diese Fragestellung bejaht werden, bestehen weitere positive Argumente, die Geldforderung zurückzuweisen.

Wegen angeblicher Rechtsverletzung im Internet werden regelmäßig Unterlassungserklärungen von den Betroffenen eingefordert. Oftmals sind den Abmahnungen bereits solche Erklärungen beigefügt. Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass die von der Gegenseite vorgelegten Unterlassungserklärungen immer im Interesse des Auftraggebers formuliert werden. Es ist naheliegend, dass diese nicht vorbehaltlos und ungeprüft verwendet werden sollen. Der Empfänger einer Fareds-Abmahnung wegen „Oliver Heldens – Gecko“ hat das Recht, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben, die im Optimalfall vom eigenen Anwalt verfasst wird.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Fareds für „Oliver Heldens – Gecko“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema