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Obacht beim Einfädeln in den Verkehr

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Auf die Autobahn, aber nicht nur dort, gelangen die meisten über den Ein- bzw. Ausfädelungsstreifen. Ausfahren wie Einfahren ist riskant und nicht immer klar. Daher hier ein paar Grundsatzregeln.

Wer sich auf speziellen Fahrtstreifen zum Beschleunigen und Abbremsen befindet, muss besonders gut aufpassen. Denn sie gehören zwar zur Straße, aber nicht zur durchgehenden Fahrbahn. Und deshalb gilt: Der durchgehende Verkehr hat immer Vorfahrt. Kommt es zum Unfall, spricht der sogenannte Beweis des ersten Anscheins gegen ein- wie ausfahrende Fahrzeugführer. Gemeint ist damit der typische Unfallverlauf. Lässt sich der durch einen anderen Ablauf mittels Tatsachen nicht erschüttern, sieht es schlecht für ihn aus. Es gilt also nichts anderes, als beim Einfahren in eine Straße aus einem Grundstück, Fußgängerbereich, verkehrsberuhigten Bereich oder über einen abgesenkten Bordstein. Auch hier dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.

Fließender Verkehr hat Vorfahrt

Fahrer, die sich bereits auf der Strecke befinden, dürfen somit auf ihr Vorfahrtrecht vertrauen. Sie müssen insbesondere nicht Platz machen, indem sie etwa auf eine vorhandene Linksspur wechseln oder abbremsen. Das ist zudem gefährlich. Schließlich hat der Verkehr auf der Überholspur ebenfalls Vorrang. Wer dennoch Rücksicht nimmt, sollte das bei sich selbst bezüglich anderer ebenfalls einhalten. Sonst erhöht die gute Tat im Falle einer Kollision die eigene Haftung.

Einfädeln und Ausfädeln ist verschieden geregelt

Manchmal stockt oder steht der Verkehr aber auch auf der gerade zu verlassenden Straße. Nur dann darf ausnahmsweise auf dem Ausfädelungsstreifen schneller gefahren werden, als auf dem durchgehenden Fahrstreifen - und auch dann nur besonders vorsichtig. Umgekehrt gilt das nicht. Auf Einfädelungsstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Fahrzeuge ausnahmsweise rechts „überholt" werden. Das gilt auch, wenn sich die Fahrbahn teilt. Sobald eine breite Leitlinie die Straßen trennt, darf rechts von ihr schneller als links gefahren werden.

Sonderfall Reißverschluss

Vor Hindernissen und Fahrspursperrungen - insbesondere im Baustellenbereich - lauert eine weitere gefahrenträchtige Situation. Da sich die Fahrzeuge hier auf der gleichen Fahrbahn befinden, gilt eine Sonderregel. Hier sollte der Verkehr im Idealfall wie ein Reißverschluss ineinanderfließen. Es gilt zum einen, den noch vorhandenen Weg bis kurz vor die Engstelle auszunutzen. Verkehrsteilnehmer auf dem durchgehenden Fahrstreifen müssen zudem abwechselnd ein Fahrzeug auf ihre Spur wechseln lassen, bevor sie weiterfahren.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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