Oberlandesgericht Koblenz entscheidet – Volkswagen schuldet betroffenem Autokäufer Schadensersatz

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Mit Urteil vom 12.06.2019 hat der 5. Senat des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 5 U 1318/18) im „VW-Diesel-Abgasskandal“ zugunsten eines betroffenen Autokäufers entschieden. Das Gericht führte aus, dass die Volkswagen AG gegenüber dem Kunden wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist.

In dem vom OLG Koblenz zu entscheidenden Verfahren hatte der Kläger im Januar 2014 einen VW Sharan als Gebrauchtfahrzeug (Erstzulassung 12.7.2012) gekauft. In diesem Fahrzeug war ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügt.

Nachdem das Landgericht die Klage in erster Instanz zunächst abgewiesen hatte, urteilte das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren nun zugunsten des Autokäufers: 

Die Beklagte habe dadurch, dass sie das Fahrzeug unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung in Verkehr gebracht habe, dem Käufer entgegen der Wahrheit vorgespiegelt, dass der Einsatz des Fahrzeuges im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig sei. Das Inverkehrbringen des Fahrzeugs trage die Aussage in sich, dass der Pkw nicht nur fahren könne, sondern auch fahren dürfe. Tatsächlich bestehe jedoch durch die verwendete Steuerungssoftware die Gefahr der Betriebsuntersagung und Fahrzeugstilllegung. Die Täuschung hierüber wirke auch beim Gebrauchtwagenkauf fort, da auch bei diesem unter anderem die Herstellerangaben Grundlage der Kaufentscheidung seien. Das Vorgehen der Beklagten sei auch sittenwidrig, das heißt mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar und besonders verwerflich. Insoweit wirke sich aus, dass staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht worden seien.

Für die gefahrenen Kilometer schuldet der Kläger der VW AG nach der Auffassung des Oberlandesgerichts einen Nutzungsersatz ausgehend von einer durchschnittlichen Gesamtlaufleistung von 300.000 km. Auch insoweit stellt sich die gerichtliche Entscheidung aus Koblenz für den Verbraucher positiv dar, denn bislang gehen viele Untergerichte von einer durchschnittlichen Gesamtkilometerlaufleistung von nur 250.000 km aus. 

Das heutige Urteil des OLG Koblenz stärkt die Rechte und Chancen betroffener Autofahrer. Viele deutsche Oberlandesgerichte hatten in Verhandlungen, Hinweisen und sogar Pressemitteilungen bereits angekündigt, im Abgasskandal zugunsten betrogener Autokäufer entscheiden zu wollen. Bislang hat Volkswagen immer alles darangesetzt, obergerichtliche Entscheidungen unbedingt zu verhindern.

Rechtsanwalt Dirk Sinnig von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig PartGmbB (LSP): „Obergerichtliche Entscheidungen sind eher selten, weil die Anwälte des VW-Konzerns ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle gerichtliche Entscheidung beenden konnten. Die positive Entscheidung aus Koblenz ist für erstinstanzliche Verfahren richtungsweisend und hat für viele geschädigte Autokäufer auch in anderen Gerichtsverfahren bundesweit Signalwirkung.“

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