Ocean Wealth – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma Ocean Wealth wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain oceanwealthinvest.com damit, dass Anleger über die entsprechende Handelsplattform unterschiedlichste Handelsgeschäfte tätigen könnten.

Laut dem Internetauftritt ist die Firma Ocean Wealth unter folgender Adresse in London ansässig: 10 Bressenden Pl, London SW1E 5DH, United Kingdom Floor D Verde Building.

Darüber hinaus wird noch die Mailadresse: info@oceanwealthinvest.com sowie die Telefonnummer: 001(332) -659-800 als mögliche Kontaktmöglichkeit benannt.

Als Betreibergesellschaft soll wohl eine Firma Ocean Wealth Investment International fungieren.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur von einer Kapitalanlage über die Handelsplattform Ocean Wealth abraten.

Zunächst einmal ist es schon einmal widersprüchlich, dass einerseits eine amerikanische Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit angegeben wird, andererseits will die Firma in Großbritannien / London ihren Sitz haben.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die verantwortlichen Organe der Firma Ocean Wealth Investment International sind, fehlt komplett.

Im Übrigen veröffentlichte die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) mittlerweile am 11.03.2024 eine Warnmitteilung hinsichtlich der Firma Ocean Wealth Investment International und teilte in diesem Zusammenhang mit, dass die entsprechende Firma über keine Erlaubnis verfügen würde, Finanzprodukte in England anzubieten oder entsprechende Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Auch in Deutschland verfügt die entsprechende Firma über keine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für entsprechende Genehmigungen zuständig.

Die Firma Ocean Wealth Investment International verfügt über keine Erlaubnis, Finanzdienstleistungen in Deutschland zu erbringen und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Anlegern kann man daher nur abraten, über Handelsplattformen, die über keine entsprechenden Genehmigungen der Aufsichtsbehörden verfügen, Handelsgeschäfte zu tätigen. In der Vergangenheit war dies oft ein Indiz dafür, dass die entsprechenden Firmen unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agierten.

Anleger, die bei der Plattform Ocean Wealth investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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