OLG Düsseldorf: Haftung der VW AG bei EA897

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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilte die VW AG zur Rücknahme eines VW Touareg (mit V6-Motor) und Schadensersatzzahlung in Höhe von € 41.897,- (Urteil vom 21.02.2022, Az. I-9 U 63/20). Der durch die Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretene Kläger hatte das Fahrzeug mit der Emissionsklasse Euro 6 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von € 65.750,- erworben. Er finanzierte das Fahrzeug über ein Darlehen bei der Volkswagenbank, welches zwischenzeitlich vollständig abgelöst ist. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hatte der VW Touareg einen Kilometerstand von 128.966.

Das OLG sieht in dem Verbauen des Motorentyps EA897 ebenso wie bereits bei dem Motor des Typs EA189 eine sittenwidrige Handlung der VW AG. Die Täuschung fügt sich daher nahtlos in den Skandal des VW-Konzerns, welcher bereits im Jahr 2015 mit dem Motortyp EA189 bekannt geworden ist, ein.

VW AG haftet für durch Audi AG produzierten V6-Motor

Dadurch, dass die VW AG selbst die Verantwortung für den Motor des Typs EA897 übernommen hat und somit auch für das Nichtvorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen, kann sie sich nicht zurückziehen, indem sie sagt, dass der streitgegenständliche Motor nicht von ihr sei. Die 3-Liter V6- und 4,2-Liter V8-Dieselmotoren wurden zwar von der Audi AG produziert, jedoch hat die VW AG sich selbst in der EG-Übereinstimmungserklärung ausdrücklich als Herstellerin bezeichnet. Zumal sie bereits bei dem Motortyp EA189 manipuliert hatte. Das Vorhandensein weiterer illegaler Abschalteinrichtungen in anderen Dieselmotoren des VW-Konzerns entspricht somit nicht dem bloßen Zufall.

Das OLG sieht in der Täuschung, Fahrzeuge mit den manipulierten Motoren des Typs EA897 in den Verkehr zu bringen, die Erzielung höherer Gewinne durch Ersparung von Kosten.

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