Verkehrsunfall – Kennen Sie Ihre Rechte?

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Nach einem Verkehrsunfall ist die Situation oftmals stressig und unübersichtlich. Mitunter erleidet man einen Schock und ist von der Situation überfordert. Damit Unfallteilnehmer und deren Versicherer diese Situation im Verlauf der Geschehnisse nicht zu ihrem Vorteil nutzen ist es wichtig, seine Rechte zu kennen.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie nach einem Verkehrsunfall keine vorschnellen Aussagen. Denn diese könnten im späteren Verlauf als Schuldeingeständnis mit weitreichenden Folgen interpretiert werden. Denn wer den Unfall verschuldet hat, muss auch in der Regel für sämtliche Schäden aufkommen, sowohl an den Fahrzeugen als auch an Personen und der Umwelt. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer trägt in diesen Fällen u.a. die Kosten der erforderlichen Reparaturen, für deren Durchführung die Werkstatt frei gewählt werden kann. Auch steht dem Geschädigten ein Mietwagen für die Zeit der Reparaturen zu. Des Weiteren besteht zudem die Möglichkeit von der Reparatur des Fahrzeugs abzusehen und die Arbeiten nicht durchführen zu lassen. Aber auch in diesem Fall zahlt der Verursacher bzw. dessen Versicherer den Schaden in Form der fiktiven Schadensberechnung. Welche Option in Ihrem Fall die beste Lösung darstellt, dazu beraten wir von Rogert & Ulbrich Sie gerne.

Unfallschadenregulierung – Was ist zu beachten?

Unter Schadensregulierung versteht man die Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Sie dient dazu, den Schadensersatz vom Gegner zu erhalten. Als Geschädigter sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden zu beweisen. Seien Sie deshalb besonders gründlich bei der Unfallaufnahme, denn Erfahrungen zeigen, dass Versicherer den Schaden meistens auf ein Minimum reduzieren wollen. Daher sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

  • Sammeln Sie Beweise direkt nach dem Unfall (Fotos, Zeugen, Informationsaustausch).
  • Erstellen Sie einen gemeinsamen Unfallbericht und lassen Sie sich den Unfallhergang vom Unfallverursacher schriftlich bestätigen.
  • Lassen Sie die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen.
  • Beauftragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt, der die Schadensregulierung für Sie übernimmt.

Der Geschädigte darf grundsätzlich einen technischen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Feststellung des Schadens beauftragen. Dies sollten Sie als Geschädigter unbedingt tun, da sonst der Schaden nicht beweiskräftig und vollumfassend festgestellt wird.

Über Rogert & Ulbrich

Die seit 15 Jahren bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundesweit auf Seiten geschädigter Verbraucher und Arbeitnehmer zu kämpfen. Die Motivation: Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Rechte durchzusetzen!

Das breit aufgestellte Team von Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen verhalf nicht nur im Rahmen des Abgasskandals bereits tausenden betrogenen Kunden zu Schadensersatz und leistete somit einen wertvollen Beitrag zur Herstellung von Gerechtigkeit. Auch in Angelegenheiten, die das Arbeitsrecht sowie das Banken- und Versicherungsrecht betreffen, stehen die Experten gekündigten Arbeitnehmern und zu Unrecht benachteiligten Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite. Die telefonische Erstberatung ist dabei grundsätzlich kostenlos und bietet eine professionelle Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Beauftragen können Sie die Kanzlei anschließend ganz bequem und online von zu Hause aus.

Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legal Tech-Anwaltskanzlei für erstklassige Beratung und Betreuung während des gesamten Verfahrens. Die Einrichtung Ihrer persönlichen Online-Akte sorgt darüber hinaus für volle Transparenz, sodass Sie zu jeder Zeit auf dem aktuellen Stand Ihres Verfahrens sind.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.


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