OLG Düsseldorf: PoliScan Speed ist standardisiertes Messverfahren
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Die silbernen Poliscan Speed Messsäulen des Herstellers Vitronic dürften wohl jedem Autofahrer bekannt sein. Die Geschwindigkeitsermittlung basiert dabei auf Laser-Pulsen, die vom Gerät ausgesendet und von dem gemessenen Fahrzeug reflektiert werden.
Das OLG Düsseldorf hat die Geschwindigkeitsmessung mit diesem Gerät nun in einem Beschluss vom 13.07.2015 (Az. 1 RBs 200/14) als standardisiertes Messverfahren eingeordnet, und zwar auch für die Gerätesoftware 3.2.4.
Diese ermögliche zwar nach wie vor nicht die Offenlegung sämtlicher Rohmessdaten, sondern nur von Zeit und Koordinaten für fünf markante Punkte. Dies stelle aber die Anerkennung als standardisiertes Verfahren nicht in Frage. Denn die Sicherstellung der Messrichtigkeit und Messzuordnung würde über die nach umfangreichen Felduntersuchungen erfolgte Zulassung der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) gewährleistet.
Was bedeutet diese Entscheidung? Durch die Anerkennung als standardisiertes Messverfahren ist eine Überprüfung einer Messung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen im Einzelfall nur möglich, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Messtechnik strukturell angelegte Fehler aufweist, die bei der Zulassung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder möglicherweise ergebnisrelevante Anwendungsfehler zu dem konkreten Messergebnis geführt haben.
Betroffene, die an der Richtigkeit der Geschwindigkeitsermittlung zweifeln, sollten also einen im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht beauftragen und dann das weitere Vorgehen mit ihm abstimmen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, ist unbedingt die Einspruchsfrist von 14 Tagen zu beachten.
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