OLG Naumburg verurteilt am 18.09.2020 Daimler AG zu Schadensersatz im Abgasskandal

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Das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am 18.09.2020 – Az: 8 U 8/20 – gegenüber der Daimler AG Schadensersatz wegen Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung zugesprochen.

Daimler hat demzufolge potentielle Erwerber des streitgegenständlichen Fahrzeugs getäuscht, indem sie mit dem Inverkehrbringen dieses mit dem Motor  ausgestatteten Fahrzeugs konkludent erklärt hat, dass letzteres im Zeitpunkt des Vertragsschlusses über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügen würde, deren Fortbestand nicht dadurch gefährdet sein würde, dass die erforderliche EG-Typengenehmigung durch eine Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes erschlichen worden sei.

Auf die Funktionsweise der Abschalteinrichtung kommt es nicht an

Entscheidend ist nach der überzeugenden Ansicht der Richter allein, ob die bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug in dem Motor aktivierte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung außerhalb der auf einem Prüfstand herrschenden Bedingungen oft abgeschaltet werde.

Dies ist überzeugend festgestellt worden. Wie genau der Abschaltmechanismus funktioniert, kann der Eigentümer des Fahrzeugs als Außenstehender und technischer Laie naturgemäß nicht wissen.

Software-Update kann Schaden nicht mehr beseitigen

Der Schaden liegt nach Ansicht des Naumburger Senats (Urteil vom 18.09.2020, s.o.) bereits im Abschluss des Kaufvertrages als ungewollter Verbindlichkeit, weshalb er durch das von der Beklagten zwischenzeitlich angebotene Software-Update nicht mehr beseitigt werden kann. Hierzu haben bereits andere Oberlandesgerichte überzeugend Stellung bezogen. Somit kommt es auf das Fortbestehen eines Minderwerts des Fahrzeugs daher nicht an (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 28.11.2019, 14 U 89/19, Rn. 51, 52; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.11.2019, Rn. 33-38; jeweils zitiert nach juris).

Dem Kläger steht daher, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich gezogener Nutzungen zu.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren im Bereich der Rückabwicklung von Fahrzeugen spezialisiert. Er hat allein im Abgasskandal in den letzten zwei Jahren etwa 500 Verfahren, vor allem auch in den Verhandlungen betreut. Eine kostenlose Ersteinschätzung per e-mail oder Telefon wird angeboten.

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