Online-Banking Betrug und das Phishing-Dilemma: Das Mitverschulden der Banken

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Im Zeitalter des digitalen Fortschritts und der Bequemlichkeit steht Online-Banking im Mittelpunkt des modernen Finanzwesens. Leider geht diese Bequemlichkeit mit einem wachsenden Problem einher - dem Online-Banking Betrug. Ein besonders tückischer Aspekt ist das Phishing, das viele Menschen unwissentlich zu Opfern macht.

Phishing: Eine einfache Erklärung:

Phishing ist eine Methode, bei der Betrüger versuchen, an vertrauliche Informationen wie Passwörter und Kreditkartendaten zu gelangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Quelle ausgeben. Dies geschieht oft durch gefälschte E-Mails, Nachrichten oder Websites, die täuschend echt aussehen.

Das Ausmaß des Problems:

Die Anzahl der Phishing-Angriffe nimmt stetig zu, und die Betrüger werden immer geschickter. Besonders im Bereich des Online-Bankings sind Menschen zunehmend gefährdet. Bankkunden erhalten scheinbar authentische Nachrichten, die sie dazu verleiten, persönliche Informationen preiszugeben oder auf gefälschte Links zu klicken.

Mitverschulden der Zahlungsdienstleister:

Gemäß § 675m Abs. 2 BGB könnte ein grundlegendes Mitverschulden der Zahlungsdienstleister vorliegen. Wenn diese trotz Kenntnissen über eine lang anhaltende Bedrohungslage weiterhin rein digitale Verfahren ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zulassen, entsteht eine Mitverantwortung.

Die Auswirkungen für Geschädigte:

Für die Opfer von Phishing-Angriffen können die finanziellen Folgen erheblich sein. Unautorisierte Abbuchungen und der Missbrauch persönlicher Daten sind mögliche Konsequenzen. Hier besteht die Chanceauf zumindest teilweise Haftung der Banken und Sparkassen. Selbst wenn den Geschädigten grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, kann ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, ob Ansprüche durchgesetzt werden können.

Warum rechtzeitige rechtliche Hilfe wichtig ist:

Wenn Abbuchungen erfolgt sind, ist es entscheidend, zeitnah einen Anwalt zu konsultieren. Rechtliche Expertise kann helfen, die Verantwortung der Banken und Zahlungsdienstleister zu klären und mögliche Schadenersatzansprüche zu verfolgen.

Kostenfreie Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherung:

Für Geschädigte bietet sich die Möglichkeit, eine kostenfreie Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung zu stellen. Dies ermöglicht eine unverbindliche Überprüfung, ob die Kosten für rechtliche Unterstützung abgedeckt sind.

Phishing im Online-Banking ist ein wachsendes Problem, das nicht nur Verbraucher, sondern auch Zahlungsdienstleister betrifft. Das Mitverschulden dieser Dienstleister könnte eine Tür öffnen, um Geschädigten zu helfen, zumindest teilweise Haftung der Banken und Sparkassen geltend zu machen. Rechtzeitige rechtliche Hilfe ist entscheidend, um die finanziellen Folgen von Phishing-Angriffen zu minimieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

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