Online Sportwetten-Anbieter muss Wettverluste in Höhe von EUR 134.390 erstatten. Auch Sportwetten benötigen Lizenz.

  • 3 Minuten Lesezeit

OLG Karlsruhe stellt Erstattungspflicht von Online-Wettverlusten fest

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2023, Aktenzeichen 19 U 48/23, entschieden, dass der Kläger, der zwischen dem 17. November 2019 und dem 8. Oktober 2020 über die Webseite eines Sportwetten-Anbieters aus Malta Online-Sportwetten teilgenommen und dabei insgesamt 134.390 Euro verloren hatte, einen Anspruch auf Rückzahlung dieser Verluste sowie auf Zahlung von Zinsen ab dem 9. Oktober 2020 hat.


Die rechtliche Begründung des OLG Karlsruhe

Die rechtliche Begründung des Gerichts stützt sich auf mehrere Aspekte des Glücksspielstaatsvertrags und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB):

  1. Verstoß gegen Glücksspielstaatsvertrag: Das Angebot von Sportwetten im Internet durch Tipico ohne eine Erlaubnis der in Deutschland zuständigen Behörde und ohne Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen zum Spielerschutz verstieß gegen § 4 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 (GlüStV 2012) und in Baden-Württemberg gegen § 2 Abs. 1, Abs. 2 des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG).
  2. Nichtigkeit der Spielverträge: Aufgrund des Verstoßes gegen den GlüStV 2012 waren die Spielverträge nach § 134 BGB nichtig.
  3. Rückforderungsanspruch: Der Kläger hatte einen Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Spieleinsätze nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB.
  4. Verschärfte Haftung: Es könnten sogar die Voraussetzungen einer verschärften Haftung des Veranstalters der Sportwetten im Internet nach § 819 Abs. 1 BGB vorliegen.

Das Gericht wies die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg zurück. Die weitergehende Anschlussberufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.


Weitere Inhalte des Urteils

Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte im relevanten Zeitraum keine Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet in Deutschland hatte. Erst am 9. Oktober 2020 wurde ihr eine solche Erlaubnis erteilt. Der Kläger behauptete, er habe das Angebot als Verbraucher wahrgenommen und nicht gewusst, dass die angebotenen Online-Sportwetten nicht legal gewesen seien. Die Beklagte argumentierte, es fehle an der internationalen Zuständigkeit des Gerichts und behauptete, ihr Angebot sei legal gewesen. Sie verwies auf eine Duldung von behördlicher Seite und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das ihr einen Anspruch auf Konzessionserteilung zugesprochen habe. Diese Argumente wurden vom Gericht jedoch nicht anerkannt.Das Gericht betonte, dass Glücksspiele im Internet besondere Gefahren bergen, insbesondere für Personen mit einer ausgeprägten Spielneigung, und dass der leichte und ständige Zugang zu Online-Spielen sowie die große Menge und Frequenz von Spielangeboten die Entwicklung von Spielsucht und damit verbundene negative soziale Folgen begünstigen können.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut Ihre Interessen ggü. Online-Casinos, Spielhallenbetreibern, Wettbüros etc. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder Schreiben Sie mich an.

Ich berate und vertrete bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in allen Bereichen des Glückspiels, Wetten etc., u. a. in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


#ErstattungWettverluste #ErstattungWetteinsätze #ErstattungGlückspielverluste #OnlineSportwetten #Glückspiel #Wetten #Sportwetten #Online-Glückspiel #Online-Wetten #Lizenz #Casino #Online-Casino #Rückforderung #Rückzahlung #Wetteinsätze #Spieleinsätze #Glückspielverluste #Wettverluste #OASIS #Rechtsanwalt #Anwalt #Spezialist #Fachanwalt

Foto(s): Dr. Holger Traub generiert über Midjourney ai

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten