Opalenburg Safeinvest und kein Ende

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Es gibt Neuigkeiten in Sachen Opalenburg, genauer der OPALENBURG Vermögensverwaltung GmbH & CO SafeInvest KG. Zwar hat das LG München I (AZ: 10 O 23929/15) unseren Mandanten zur Zahlung von rückständigen Einlagen/Monatsraten verurteilt (nicht rechtskräftig, wir halten die Urteilsbegründung für rechtlich problematisch, Berufung zum OLG München ist eingelegt), entscheidend ist jedoch, dass wir in der Widerklage Recht bekommen haben. Opalenburg hatte seinerzeit im Rahmen des Vertriebs der Anlage damit geworben, dass zehn Rentenfonds „die Basis der Kapitalerhaltungsstrategie“ bilden würden. Das LG München sieht einen Anspruch auf Auskunft des Treuhandgesellschafters aus seiner Gesellschafterstellung, welche zehn Rentenfonds (Name, Höhe der Investition, WNK) die Basis der Kapitalerhaltungsstrategie bilden.

Wir gehen derzeit davon aus, dass diese Auskunft nicht erteilt werden kann oder wird, da diese zehn Rentenfonds schlicht niemals existiert haben oder zumindest heute nicht mehr existieren. Der Fond befindet sich in einem wirtschaftlich – vorsichtig gesprochen – katastrophalen Zustand. Mit dieser „Kapitalerhaltungsstrategie“ wurden die Anleger angeworben, sie haben sich darauf verlassen, dass das Geld – wie der Name Rentenfond ja schon sagt – zur Altersvorsorge geeignet ist. Sollte die Auskunft nicht erteilt werden können oder sollte diese nicht hinreichend sein, gibt es jedenfalls genügend neue Argumente, die Beteiligung entweder zu kündigen, den Beitritt anzufechten oder jedenfalls weitere Zahlungen zu verweigern.

Dr. Marcus Mey, Rechtsanwalt


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