Opel gerät im Abgasskandal unter Verdacht – KBA kündigt Rückruf an

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Razzia bei Opel in Rüsselsheim und Kaiserslautern – Verdacht der Abgasmanipulationen bei Insignia, Zafira und Cascada

München, 18.10.2018. Der Abgasskandal könnte Opel erreicht haben. Ermittler des Landeskriminalamts Hessen durchsuchten am Montag, 15.10.2018, die Opel-Geschäftsräume in Rüsselsheim und Kaiserslautern. Es geht um den Verdacht von Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am gleichen Tag den Rückruf von ca. 100.000 Opel-Fahrzeugen angekündigt.

Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen insgesamt rund 95.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Zafira und Cascada mit der Abgasnorm Euro 6. Es besteht der Verdacht, dass Opel eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet hat. „Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts des Betruges wegen Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgas-Software“, wird Oberstaatsanwältin Nadja Niesen in verschiedenen Medien zitiert.

Opel hat die Ermittlungen zum „Thema Emissionen“ bestätigt. Der Autobauer steht aber weiter auf dem Standpunkt, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig seien. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) scheint man allerdings anderer Auffassung zu sein. Kurz nachdem die Durchsuchungen bekannt geworden waren, teilte das KBA mit, dass es den Rückruf von rund 100.000 Opel-Fahrzeugen anordnen werde. Die Behörde hält eine gefundene Abschalteinrichtung für unzulässig.

Schon im Juli musste sich Opel gegenüber dem KBA zur Funktionsweise einer Abschalteinrichtung in drei Modellen äußern. Diese Funktion regelt die Abgasreinigung in bestimmten Situationen herunter. Autobauer begründen dies häufig mit dem Schutz des Motors. Das KBA ist von dieser Erklärung offenbar nicht überzeugt.

„Mit Opel gerät ein Autobauer in den Blickpunkt, der im Abgasskandal bisher keine große Rolle gespielt hat. Bestätigt sich der Verdacht, wäre Opel tief im Dieselskandal angekommen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.

Den betroffenen Kunden stehen unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu, die darauf gerichtet wären, den Fahrzeugerwerb rückgängig zu machen oder einen Minderwert des Fahrzeugs aufgrund der Betroffenheit vom Dieselskandal ersetzt zu verlangen. „Betroffene Opel-Kunden können dabei von den Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal profitieren. Hier gibt es bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

CLLB Rechtsanwälte bietet geschädigten Autokäufern eine kostenfreie Erstberatung an.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB


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