Opferschutz: Täterarbeit wird verbessert
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[image]Zugunsten des vorbeugenden Opferschutzes soll die Täterarbeit insbesondere im Bereich häuslicher Gewalt verbessert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat nun den Bundesrat passiert.
Eine Änderung des Straf- und Strafprozessrechts soll die sogenannte Täterarbeit verbessern, indem die Möglichkeiten von Richtern und Staatsanwälten zur Anordnung der Teilnahme an einem Täterprogramm erweitert werden. Nicht nur, aber besonders im Bereich häuslicher Gewalt soll damit ein wichtiger Schritt für den präventiven Opferschutz getan werden.
Weisungen
Richter und Staatsanwälte haben nun die Möglichkeit, die Weisung zur Teilnahme an einem sogenannten Täterprogramm zu erteilen und das Ermittlungs- oder Strafverfahren im Gegenzug einzustellen. Zudem ist diese Weisung nun auch bei einer Verwarnung unter Strafvorbehalt möglich. Dieses strafprozessuale Mittel kann sich insbesondere bei häuslicher Gewalt besonders wirkungsvoll erweisen, da hier - anders als bei der Verfahrenseinstellung - eine gerichtliche Schuldfeststellung getroffen wird, die dem Opfer Genugtuung verschaffen kann.
Täterprogramme
Mit der Verknüpfung der Verfahrenseinstellung erhofft man sich, dass gerade strafrechtlich nicht vorbelastete Täter sich eher zur Absolvierung eines qualifizierten Täterprogramms bereit erklären. In solchen sozialen Trainingskursen soll dem Täter die Fähigkeit vermittelt werden, Verantwortung zu übernehmen und die Selbstkontrolle zu behalten. Ziel ist es, Wiederholungstaten zu verhindern und so vorbeugend den Opferschutz zu stärken.
Kurszeitraum
Darüber hinaus wurde auch die richterliche und staatsanwaltliche Befugnis bezüglich des Kurszeitraums erweitert. Denn es hat sich herausgestellt, dass die bisher vorgesehene Dauer von sechs Monaten für ein professionelles Täterprogramm zu kurz bemessen ist. Jetzt ist für die Absolvierung eine Dauer von bis zu einem Jahr vorgesehen.
(WEL)
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