P - Konto = Pleiten - Pech - und Pannenkonto

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Nachdem seit 01.01.2012 Pfändungsschutz nur noch über ein sog. P - Konto zu erlangen ist, müssen die Banken und Sparkassen endlich die damit für das jeweilige Institut verbundene Sozialpflichtigkeit begreifen und erkennen, dass bankeigene Fehler bei der Behandlung pfändungsgeschützer Konten besonders schlimme Folgen haben können. 

Leider bestehen nach diesseitiger Auffassung insoweit noch erhebliche Defizite. Dies gilt namentlich für die die mangelhafte  Berechnung des Umfanges des geschützten Guthabens (oft wird trotz Kenntnis eines sehr viel höheren Monatseinkommen und der verbrieften Existenz weiterer Unterhaltspflichten lediglich der Sockelbetrag von 1028,89 € als geschütztes Monatseinkommen anerkannt>).

Darüber hinaus sind die Sparkassen neuerdings der Ansicht, sämtliche Guthabenbeträge, die im Monat der Überweisung nicht verbraucht wurden, an die Gläubiger auskehren zu dürfen, obwohl bei Zusammenrechnung des übertragen mit dem neuen monatlichen Guthaben der pfändungsfreie Betrag nicht mal annähernd erreicht wird.

Diese Praxis ist eindeutig rechtswidrig und muss schnellstens bereinigt werden. Denn für Menschen mit ganz geringem Einkommen können auch geringe, zu Unrecht einbehaltenen Beträge äußerst schmerzlich sein.

Meine Intervention bei der Berliner Sparkasse und der Mittelbrandenburgischen Sparkasse sind bislang erfolglos geblieben. Nun hat sich das ZDF (Frontal 21) dem Thema gewidmet und wird in Kürze über diese absurde, neue Panne beim P-Konto berichten.

Allen Kontoinhaber, denen gleiches passiert ist oder im nächsten Monat noch passieren wird, sei angeraten, diese unzulässige Pfändungspraxis nicht einfach hinzunehmen sondern sich mit allen Mitteln dagegen zur Wehr zu setzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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